Der REF (Renewable Energy Factor) setzt die erneuerbare Energie, die ein Rechenzentrum besitzt und kontrolliert, ins Verhältnis zu seinem gesamten Energieverbrauch im Jahr. Angerechnet wird nur Energie, deren Rechte an den Umweltattributen beim Rechenzentrum liegen: am Standort erzeugte Energie, deren Nachweise dort entwertet wurden, erworbene und verbrauchte Zertifikate sowie der vom Versorger schriftlich ausgewiesene Anteil erneuerbarer Energie. Vor Ort erzeugte, aber weiterverkaufte Energie zählt nicht. Der REF kann deshalb höchstens 1,00 erreichen. Die Kennzahl dient dazu, den Einsatz erneuerbarer Energie zu überwachen und die Abhängigkeit von einer Energiequelle zu verringern.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑3:2019, Abschnitte 3.1.3, 4 und 5.1. Internationale Entsprechung ISO/IEC 30134‑3.
Die Vornorm zu den Resilienz-Kennzahlen bezieht jede Kennzahl auf einen Arbeitspunkt (operating point, OP). Das kann eine einzelne Steckdose, ein Server-Gestell oder eine Gestellreihe sein, an der Stromversorgung und Regelung der Umgebungsbedingungen gemeinsam die vereinbarte Dienstleistung erbringen müssen; der Betrieb gilt dort nur als erfolgreich, wenn beide Infrastrukturen zugleich erfolgreich arbeiten. Der Arbeitspunkt wird auf Grundlage der Risikoanalyse gewählt, in der Regel dort, wo die höchsten Anforderungen an die Dienstleistungsqualität bestehen. Weil dieselbe Infrastruktur an verschiedenen Arbeitspunkten unterschiedliche Werte liefert, müssen mit jeder berichteten Kennzahl der Arbeitspunkt und die angenommenen Lasten genannt werden.
Definiert in: DIN CLC/TS 50600‑4‑31:2025 (Vornorm), Abschnitte 3.1.21, 4.2 und 6.2.2.
Die Befähigung zur Energieeffizienz ist neben Verfügbarkeit und physischer Sicherung das dritte Kriterium, nach dem Teil 1 ein Rechenzentrum klassifiziert. Gemeint ist nicht ein bestimmter Effizienzwert, sondern die technische Voraussetzung dafür, Energieverbrauch zu erfassen, zu berechnen und auszuweisen. Der Eigentümer legt vor Planungsbeginn fest, in welchem Granularitätsniveau gemessen wird; Grundlage können Betriebskostenanalyse, Betriebsprozesse nach Teil 3‑1, Kennzahlen nach der Reihe 4-x oder gesetzliche Vorgaben sein. Die Auslegungsteile 2‑2, 2‑3 und 2‑4 leiten daraus die Messpunkte in Stromversorgung, Klimatisierung und Verkabelung ab.
Definiert in: DIN EN 50600‑1:2019, Abschnitte 3.1.16 und 7.4.1.
Alle Kennzahlen der Reihe EN 50600‑4 betrachten das Rechenzentrum als System mit einer Begrenzung, durch die Energie und Wasser fließen; die Begrenzung wird um das Rechenzentrum herum am Übergabepunkt des Energieversorgers gezogen und ist für PUE, REF, ERF, CUE und WUE dieselbe. Alle Energieträger, die diese Grenze nach innen überschreiten, zählen zum Gesamtenergieverbrauch, auch Gas, Heizöl oder geliefertes Kaltwasser. Der Übergabepunkt im Sinn des ERF ist der Punkt an der Begrenzung, an dem Energie gemessen und an eine andere Partei übergeben wird, die sie außerhalb nutzt, etwa ein Wärmenetz. Berichte zu REF und ERF müssen die betrachteten Bereichsgrenzen nennen, damit der Wert nachvollziehbar ist.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑6:2020, Abschnitte 3.1.2, 4 und 8.1.1; DIN EN 50600‑4‑3:2019, Abschnitt 8.
Die CUE (Carbon Usage Effectiveness) setzt die dem Rechenzentrum zurechenbaren CO2-Emissionen eines Jahres ins Verhältnis zum jährlichen Energieverbrauch der IT-Ausstattung. Der Idealwert ist null; eine Obergrenze gibt es nicht. Die Norm unterscheidet Kategorien nach den betrachteten Emissionsquellen: Kategorie 1 betrachtet nur die elektrische Energie aus externen und internen Quellen und nur CO2, Kategorie 2 zusätzlich alle weiteren Energieversorgungen und Emissionsquellen als CO2-Äquivalente, etwa Kältemittelverluste. Abgeleitete Kennzahlen wie die partielle CUE für Teilsysteme oder die Entwurfs-CUE für die Planungsphase müssen als solche gekennzeichnet werden.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑8:2023, Abschnitte 5, 6.2.2 und 8.4. Internationale Entsprechung ISO/IEC 30134‑8.
Die WUE (Water Usage Effectiveness) teilt die jährliche Wasserverwendung des Rechenzentrums durch den jährlichen Energieverbrauch der IT-Ausstattung. Die Wasserverwendung ist die Differenz aus zugeführtem und wieder abgegebenem Wasser an der Grenze des Rechenzentrums. Ein Wert von null bedeutet, dass für den Betrieb kein Wasser verbraucht wird; eine Obergrenze gibt es nicht. Wie bei der PUE gibt es Derivate: unterjährig, partiell für Teilsysteme, als Entwurfswert und qualitätsbezogen. Zu den Nachweisen, die auf Anfrage vorliegen müssen, gehört auch der zugehörige PUE-Wert mit seiner Kategorie; für die Entwurfs-WUE sollen dWUE und dPUE in einem gemeinsamen Plan stehen.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑9:2023, Abschnitte 3.1.3, 5, 7, 8.1 und 8.4. Internationale Entsprechung ISO/IEC 30134‑9.
Der Kohlenstoffdioxid-Emissionsfaktor (EFC) gibt die spezifischen CO2-Emissionen an, die auf den Energieverbrauch eines Rechenzentrums und den Betrieb seiner Einrichtungen zurückgehen, ausgedrückt je Kilowattstunde; zum Betrieb der Einrichtungen zählen auch Emissionen aus Kältemitteln oder Dieselgeneratoren. Die Faktoren müssen vom Energielieferanten bestimmt und von der zuständigen Behörde freigegeben sein; fehlen regionale Werte, gelten nationale oder internationale Referenzwerte, und die Quelle ist im CUE-Bericht anzugeben. Das CO2-Äquivalent (CO2e) drückt das Treibhauspotenzial anderer Treibhausgase, etwa von Kältemitteln, in der Wirkung einer Einheit Kohlenstoffdioxid aus; die CUE-Kategorie 2 arbeitet mit CO2e, Kategorie 1 nur mit CO2.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑8:2023, Abschnitte 3.1.6, 3.1.7, 6.2.2 und Anhang C.1. Internationale Entsprechung ISO/IEC 30134‑8.
Ein Committee Draft (CD) ist ein Arbeitsstand der Arbeitsgruppe im Technischen Komitee; die nationalen Spiegelgremien kommentieren ihn, und es kann mehrere Fassungen geben (etwa einen zweiten CD). Der Umfrageentwurf prEN ist der Stand, der als Draft European Standard an alle nationalen Komitees geht und mit Einspruchsfrist öffentlich zur Stellungnahme steht; in Deutschland erscheint er als E DIN EN. Der Schlussentwurf FprEN (Final Draft) enthält die eingearbeiteten Kommentare und geht in die formelle Abstimmung der CENELEC-Mitglieder. Keine dieser Stufen ist eine gültige Norm. Für die EN 50600‑2‑2 Ed. 3 etwa wurde der zweite CD im Herbst 2025 kommentiert und der prEN im Januar 2026 vorgelegt.
Definiert in: CEN-CENELEC-Geschäftsordnung; Stufen und Fristen auf den Verfahrensseiten der CENELEC (Enquiry, Formal Vote). Beispiel: prEN 50600‑1:2026 (Umfrage bis 17. April 2026).
Der ERF (Energy Reuse Factor) setzt die Energie, die das Rechenzentrum jährlich an Dritte außerhalb seiner Grenze abgibt und die dort andere Energie ersetzt, ins Verhältnis zum jährlichen Gesamtenergieverbrauch. Das häufigste Beispiel ist Abwärme, die ein Nachbargebäude heizt oder eine Absorptionskältemaschine antreibt. Gezählt wird die Energie am Übergabepunkt an der Grenze, nicht der Nutzen beim Abnehmer. Energie, die innerhalb des Rechenzentrums wiederverwendet wird, zählt nicht, weil sie bereits in einer niedrigeren PUE steckt. Der Wertebereich liegt zwischen null (keine Wiederverwendung) und eins.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑6:2020, Abschnitte 3.1.1, 4 und 5. Internationale Entsprechung ISO/IEC 30134‑6.
Der EWIF (Energy Water Intensity Factor) beschreibt, wie viel Wasser bei der Erzeugung der Energie verbraucht wird, die ein Rechenzentrum bezieht, ausgedrückt in Kubikmetern je Megawattstunde. Er wird vom Energieversorger aus seinem Kraftwerks- und Kühlmix berechnet und bereitgestellt. In der WUE der Kategorie 3 wird der Gesamtenergieverbrauch des Rechenzentrums mit dem EWIF multipliziert, damit auch das Wasser sichtbar wird, das nicht physisch an der Rechenzentrumsgrenze ankommt, sondern im Kraftwerk verdunstet. Liefert der Versorger keinen Istwert, bleibt die Berechnung bei Kategorie 1 oder 2; die Beispielwerte im Anhang der Norm dürfen dann nicht ersatzweise verwendet werden. Der EWIF ist damit auch ein Kriterium für Standort- und Energiemixwahl.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑9:2023, Abschnitte 3.1.9, 6.2.2.4 und Anhang C.
Der WRF (Water Reuse Factor) setzt das jährlich wiederverwendete Wasser eines Rechenzentrums ins Verhältnis zum jährlich zugeführten Wasser. Wiederverwendetes Wasser ist Wasser, das die Grenze des Rechenzentrums verlässt und einer nicht mit dem Rechenzentrum zusammenhängenden Verwendung dient; die Norm unterscheidet industrielle Wiederverwendung, etwa für Fertigung, Reinigung oder Kühlung, und nichtindustrielle Wiederverwendung. Der Wertebereich liegt zwischen null und eins; der Idealwert eins bedeutet, dass das gesamte für den Betrieb verwendete Wasser wiederverwendet wird. Der WRF ergänzt die WUE, in deren Kategorien 2 und 3 die Wiederverwendung die Wasserverwendung mindert.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑9:2023, Abschnitte 3.1.6 bis 3.1.8 und 8.5.
Ein einzelner Fehlerpunkt (single point of failure, SPoF) ist ein funktionelles Element, dessen Fehler das Gesamtsystem am Arbeitspunkt ausfallen lässt; ein doppelter Fehlerpunkt (DPoF) ist ein Paar von Elementen, deren gleichzeitiger Fehler das bewirkt. Ein einzelner Punkt reduzierter Verfügbarkeit (SPoRA) ist ein Element, dessen Fehler nicht zum Ausfall führt, aber die geforderte betriebliche Verfügbarkeit verletzt; DPoRA ist das Gegenstück für Doppelfehler. Alle vier werden als ganze Zahlen aus dem Resilienzmodell ermittelt, ein geringerer Wert bedeutet bessere Fehler- oder Verfügbarkeitstoleranz. Ein Fehler kann dabei eine ungeplante Störung oder ein geplantes Instandhaltungsereignis sein. Die Anzahl der SPoRA und DPoRA sagt nach der Vornorm mehr über die Resilienz aus als die reine SPoF-Zählung.
Definiert in: DIN CLC/TS 50600‑4‑31:2025 (Vornorm), Abschnitte 3.1.31, 3.1.32, 5.5, 5.6, 6.4 und 6.5.
Teil 1 macht die Geschäftsrisikoanalyse zur Voraussetzung der Konformität. Sie verbindet zwei Betrachtungen: die Analyse der Auswirkung auf die Betriebsfähigkeit, also die Kosten eines Ausfalls je Ereignis, und die Risikoanalyse, in der Risiko als Produkt aus Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit in einer Matrix bewertet wird. Externe Bedrohungen des Standorts gehören ausdrücklich dazu. Die Norm schreibt kein Verfahren vor und verweist auf allgemeine Normen zum Risikomanagement. Ergebnis sind die Verfügbarkeitsklasse je Infrastruktur, die Schutzklassen je Bereich und das Granularitätsniveau. Ohne dokumentierte Analyse lässt sich keine Klasse begründen.
Definiert in: DIN EN 50600‑1:2019, Abschnitte 4, 5.1 bis 5.3 und 9.1.
Das Granularitätsniveau konkretisiert die Befähigung zur Energieeffizienz. Niveau 1 misst das Rechenzentrum als Ganzes, Niveau 2 einzelne Einrichtungen, Niveau 3 Systeme innerhalb von Bereichen und Versorgungspfaden. Der Eigentümer legt das Niveau vor der Planung fest. Teil 2‑2 übersetzt es in Messpunkte der Stromversorgung: bei Niveau 1 an den Versorgungen und am Ausgang der unterbrechungsfreien Stromversorgung, bei Niveau 2 an Zwischenpunkten der Verteilung, bei Niveau 3 an den ersatzstromversorgten Steckdosen der Tertiärverteilung. Je höher das Niveau, desto genauer lassen sich Kennzahlen wie PUE bilden und Verluste einzelnen Teilsystemen zuordnen.
Definiert in: DIN EN 50600‑1:2019, Abschnitt 7.4.1; DIN EN 50600‑2‑2:2019, Abschnitt 8.1.
Die PUE (Power Usage Effectiveness) teilt den jährlichen Gesamtenergieverbrauch an der Grenze des Rechenzentrums, einschließlich aller Energiearten wie Strom, Gas oder geliefertes Kaltwasser, durch den jährlichen Energieverbrauch der IT-Ausstattung. Der Wert ist definitionsgemäß größer als eins. Die Norm legt drei Messkategorien fest, die sich im Messort für die IT-Energie unterscheiden: am USV-Ausgang, am Ausgang der Energieverteilereinheit oder am Eingang der IT-Ausstattung. Abgeleitete Kennzahlen sind die partielle PUE (pPUE) für ein Teilsystem, die unterjährige PUE (iPUE) für Zeiträume unter einem Jahr und die Entwurfs-PUE (dPUE) als Planungsziel vor Betriebsbeginn. Jede Angabe trägt Kategorie und Messzeitraum.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑2:2019, Abschnitte 3.1.3 bis 3.1.7, 5.1, 6.2.1 und Anhang C. Internationale Entsprechung ISO/IEC 30134‑2 (zweite Ausgabe 2026).
Teil 4‑1 legt fest, was eine Leistungskennzahl in der Reihe EN 50600‑4 leisten muss: ein klar definierter Ressourcenverbrauch, eine Formel, festgelegte Messpunkte, ein Bewertungszeitraum und Anforderungen an die Berichterstattung. Die Norm unterscheidet Effektivität (Eingangs- und Ausgangsgröße haben verschiedene Einheiten, etwa Liter je Kilowattstunde) und Wirkungsgrad (gleiche Einheiten). Wichtige Regel: Die Kennzahlen sind nicht dafür vorgesehen, zu einer Gesamtkennzahl zusammengefasst oder zum Vergleich zweier Rechenzentren verwendet zu werden. Die Reihe legt auch keine Grenz- oder Zielwerte fest.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑1:2017, Abschnitte 3.1.2 bis 3.1.4, 5.1, 5.4 und 5.5.
Das Leistungsvermögen der Kühlung (Cooling Performance Ratio, CPR) ist das Verhältnis der tatsächlichen Wärmebelastung des Rechenzentrums zur tatsächlichen elektrischen Leistung der Kühlsysteme, beide in Kilowatt und zum selben Zeitpunkt gemessen. Anders als der CER, ein Jahreswert, zeigt der CPR den Zustand in einem kurzen Zeitfenster und eignet sich für Kapazitätsmanagement und für die Darstellung über der Außenlufttemperatur; ein CPR-Bericht muss Zeitpunkt und Bedingungen nennen. Der Wirkungsgradfaktor der Kühlung (CEF) ist der Kehrwert des CER und drückt aus, welchen Anteil der abgeführten Wärme das Kühlsystem als elektrische Energie einsetzt. Als partieller CEF lässt er sich auf jedes Teilsystem der Kühlkette anwenden, etwa Umluftkühlgerät, Kältemaschine und Trockenkühler.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑7:2020, Abschnitte 3.1.2, 4 und Anhang D.2 und D.3.
CLC/TC 215 „Elektrotechnische Aspekte von Telekommunikationseinrichtungen“ ist das Technische Komitee der CENELEC, das die Reihe verantwortet; die Texte entstehen in seiner Arbeitsgruppe WG 3 „Facilities and infrastructures“, das Sekretariat liegt bei der DKE. DKE/GK 719 „Rechenzentren“ ist das deutsche Spiegelgremium in DIN und VDE: Es erarbeitet die deutsche Kommentierung und übernimmt die Teile als DIN EN 50600 (VDE 0801‑600). Seine sechs Arbeitskreise GAK 719.0.1 bis 719.0.6 sind nach Gewerken geschnitten, von Gebäudekonstruktion bis Resilienz-Kennzahlen. ISO/IEC JTC 1/SC 39 „Sustainability, IT and data centres“ führt die Inhalte als ISO/IEC 22237 international weiter.
Definiert in: DIN EN 50600‑1:2019, Europäisches Vorwort und Nationales Vorwort; ISO/IEC 22237‑1:2021, Vorwort; DKE-Gremienseite GK 719 und CENELEC-Komiteeseite CLC/TC 215 (abgerufen 17. September 2026).
Fällt die formelle Abstimmung über den Schlussentwurf positiv aus, wird der Text als Europäische Norm ratifiziert; auf dem Titelblatt steht das Annahmedatum durch CENELEC. Die Mitglieder sind dann verpflichtet, der Norm ohne jede Änderung den Status einer nationalen Norm zu geben. Das Europäische Vorwort nennt dafür zwei Fristen: das späteste Datum der Übernahme (dop) und das späteste Datum, bis zu dem entgegenstehende nationale Normen zurückgezogen sein müssen (dow). In Deutschland erscheint die Norm als DIN EN 50600-x mit VDE-Nummer, mit einem Nationalen Vorwort und gegebenenfalls nationalen Fußnoten des GK 719. Erst diese Ausgabe ist die verbindliche Fassung.
Definiert in: DIN EN 50600‑1:2019, Titelblatt der EN und Europäisches Vorwort; DIN EN 50600‑2‑1:2021, Nationales Vorwort.
Teil 1 benennt die Bereiche, die ein Rechenzentrum enthalten darf, und ordnet ihnen Funktionen zu: Rechnerraum für die IT-Ausstattung, Elektrobereich für Schaltschränke, Batterien und USV, mechanischer Bereich für Kälte- und Lüftungstechnik, Leitwarte als zentraler Ort für Steuerung und Überwachung, dazu Hauptverteiler-, Prüf-, Büro-, Lager- und Vorhaltebereiche. Einige Bereiche darf das Rechenzentrum mit dem übrigen Gebäude teilen, etwa Hausübergabepunkte, Generator- oder Transformatorenbereiche. Ob Bereiche getrennt werden, hängt von Verfügbarkeit, Sicherung und Umgebungsbedingungen ab; ein kleines Rechenzentrum darf Rechnerraum und Elektrobereich in einem Raum vereinen.
Definiert in: DIN EN 50600‑1:2019, Abschnitte 3.1.7 bis 3.1.35 und 6.2.
Die Norm beschreibt Redundanz nicht über Formeln wie N+1 oder 2N, sondern über das Ergebnis, das eine Verfügbarkeitsklasse verlangt: ob ein Einzelfehler in einem funktionellen Element zum Funktionsverlust führen darf, ob geplante Instandhaltung ohne Lastabschaltung möglich sein muss und ob mehrere Pfade vorhanden sind. Klasse 2 der Stromverteilung ist eine Einzelpfadlösung mit redundanten Geräten, Klasse 3 eine Lösung mit mehreren Pfaden und Instandsetzung im laufenden Betrieb, Klasse 4 fehlertolerant. Marktübliche Bezeichnungen wie N+1 oder 2N beschreiben Auslegungen, die eine Klasse erfüllen können; die Klassen selbst sind über das geforderte Verhalten definiert, nicht über eine Redundanzformel, und der Nachweis läuft über die Klasse.
Definiert in: DIN EN 50600‑1:2019, Abschnitt 7.2.2; DIN EN 50600‑2‑2:2019, Abschnitte 6.2.6 und 6.3.4.
Resilienz ist nach der Vornorm das Vermögen, Ausmaß oder Dauer von Störfällen zu widerstehen oder zu verringern, einschließlich der Fähigkeit, sie vorherzusehen, abzufedern und sich davon zu erholen. Ein Resilienzniveau (resilience level, RL) zählt die Attribute einer definierten Dienstleistung an einem Arbeitspunkt auf: das Berichtszeitintervall in Jahren, die maximal akzeptierte Anzahl von Dienstleistungsverletzungen und die maximal akzeptierte Unklardauer je Ereignis, dazu die zulässige Anzahl einzelner Fehlerpunkte; daraus ergibt sich die betriebliche Verfügbarkeit. Das normale Resilienzniveau (NRL) gilt, wenn alle funktionellen Elemente im Klarzustand sind; für Zeiten geplanter Instandhaltung soll ein reduziertes Resilienzniveau (RRL) mit geringeren Anforderungen definiert werden. Liegt eine Dienstleistungsvereinbarung vor, fließen deren Einzelheiten in die Definition ein.
Definiert in: DIN CLC/TS 50600‑4‑31:2025 (Vornorm), Abschnitte 3.1.24 bis 3.1.26, 5.6.1 und 6.6.
Jeder Bereich und jeder Versorgungspfad erhält unabhängig von Größe und Zweck des Rechenzentrums eine Schutzklasse; ein Rechenzentrum als Ganzes hat keine. Die Klasse wird je Ereignisart gewählt: unbefugter Zugang, Einbruch, interne und externe umgebungsbedingte Ereignisse. Für den Zugang beschreibt Teil 2‑5 die Klassen als aufsteigende Stufen der Zutrittskontrolle, von öffentlicher Fläche bis zu Flächen für Personen mit nachgewiesenem Bedarf und Begleitpflicht für andere. Für interne Ereignisse reichen die Stufen von keiner Anforderung über Erkennung bis zu Erkennung und Abmilderung innerhalb des Bereichs. Die baulichen Anforderungen dazu stehen in Teil 2‑1.
Definiert in: DIN EN 50600‑1:2019, Abschnitte 7.3.1 bis 7.3.4; DIN EN 50600‑2‑5:2021, Abschnitte 6.1.2, 7.1 und 9.1.
Ein Technischer Bericht (CLC/TR) enthält empfohlene Praktiken und Leitlinien, keine Anforderungen; in der Reihe EN 50600 sind das die Teile 99-x, etwa der Anwendungsleitfaden 99‑3. Eine Technische Spezifikation (CLC/TS) ist das Ergebnis von Normungsarbeit, das wegen Vorbehalten zum Inhalt oder wegen eines abweichenden Verfahrens noch nicht als Norm herausgegeben wird; in Deutschland erscheint sie als VDE-Vornorm, die nicht Bestandteil des Deutschen Normenwerks ist. Mitglieder müssen sie verfügbar machen, dürfen aber entgegenstehende nationale Normen beibehalten. Beispiele sind CLC/TS 50600‑2‑10, 50600-4‑31 und 50600-5‑1.
Definiert in: DIN EN 50600‑1:2019, Einleitung; DIN CLC/TS 50600‑4‑31:2025, Nationales Vorwort und Titelblatt der CLC/TS.
Teil 1 legt vier Verfügbarkeitsklassen fest, die je Infrastruktur gewählt werden: für Stromversorgung und -verteilung, Regelung der Umgebungsbedingungen und Telekommunikationsverkabelung. Klasse 1 ist ein Einzelpfad, Klasse 2 ein Einzelpfad mit Redundanz, Klasse 3 eine Lösung mit mehreren Pfaden und Instandsetzung im laufenden Betrieb, Klasse 4 fehlertolerant außer während der Instandhaltung. Das Rechenzentrum erreicht eine Klasse erst, wenn jede Infrastruktur sie erfüllt oder übertrifft. Prozentwerte sind bewusst nicht Teil der Klassifikation, weil ein Sekundenausfall der Stromversorgung andere Folgen hat als Minuten ohne Kühlung. Die Klassen sind mit den Stufen anderer Klassifizierungen, etwa den Tier-Stufen, vergleichbar, aber nicht identisch; die Norm beschreibt Ergebnisse, nicht Einzelkriterien.
Definiert in: DIN EN 50600‑1:2019, Abschnitte 5.1, 7.2.2 und Anhang A.
Teil 2‑4 ordnet die Verkabelung nach EN 50173‑5 in Bereiche: Der Übergaberaum (ÜR) nimmt die Geräte externer Telekommunikationsanbieter auf und bildet die Abgrenzungspunkte. Der Hauptverteilungsbereich (HVB) beherbergt den Hauptverteiler mit den zentralen Routern und Switches und ist der zentrale Verteilpunkt. Der Zwischenverteilungsbereich (ZVB) ist optional und dient in großen Rechenzentren dem Ausbau oder der Segmentierung. Der Bereichsverteilungsbereich (BVB) nimmt die Bereichsverteiler auf, der Geräteverteilungsbereich (GVB) die Geräteanschlüsse, Server und Speicher. Übergaberaum, Hauptverteilungs- und Geräteverteilungsbereich müssen vorhanden sein, die anderen sind optional. Der Hausübergabepunkt (HÜP) ist der Kabeleintritt ins Gebäude.
Definiert in: DIN EN 50600‑2‑4:2023, Abschnitte 3.1.2, 3.1.7, 3.1.9, 3.1.19, 3.1.24, 3.1.34 und 6.3.2.
Das Wasserdargebot ist die Menge erneuerbaren Süßwassers, die je Person und Jahr an einem Standort zur Verfügung steht; Wasserstress beschreibt, ob der Süßwasserbedarf von Mensch und Umwelt daraus gedeckt werden kann. Die Norm verlangt, das Wasserdargebot als Wasserstressindikator nach Falkenmark zu berichten, also als jährlichen Oberflächenabfluss bezogen auf die Bevölkerung, und teilt es in Stufen von Wasserstress bis absoluter Wasserknappheit ein. Bei der WUE der Kategorie 3 gehört der Indikator zusammen mit dem Flächenverbrauch des Rechenzentrums als ergänzende Angabe in den Bericht, weil derselbe Wasserverbrauch an einem Standort mit knappem Wasser anders zu bewerten ist als an einem wasserreichen. Für die Standortwahl ist der Indikator deshalb eines der Kriterien, die die Norm nennt.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑9:2023, Abschnitte 3.1.10, 3.1.11, 7 und Anhang B.
Der CER (Cooling Efficiency Ratio) teilt die jährlich abgeführte Wärmemenge durch den jährlichen Energieverbrauch der Kühlsysteme, beide in derselben Einheit und für denselben Zeitraum gemessen. Er ist ein Wirkungsgrad im Sinn von Teil 4‑1, weil Eingang und Ausgang die gleiche Einheit haben. Die Norm beschreibt abgeleitete Größen: den unterjährigen CER, das Leistungsvermögen der Kühlung (CPR) als Momentanwert aus Wärmelast und elektrischer Leistung sowie den Kehrwert CEF, der den Aufwand als Anteil der abgeführten Wärme ausdrückt und sich auf Teilsysteme der Kühlkette anwenden lässt. Außenlufttemperatur und Teillast beeinflussen die Werte stark.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑7:2020, Abschnitte 3.1.1, 5.1 und Anhang D. Internationale Entsprechung ISO/IEC 30134‑7.
Für den REF zählt nur erneuerbare Energie, für die das Rechenzentrum die gültigen Rechte an den Umweltattributen der erneuerbaren Erzeugung hält. Die Norm nennt dafür das Zertifikat für erneuerbare Energie, ein handelbares Vertragsinstrument, das den Nachweis erbringt, dass eine bestimmte Energiemenge aus einer erneuerbaren Quelle erzeugt wurde. Angerechnet wird am Standort erzeugte Energie, deren Zertifikate dort entwertet wurden, erworbene und verbrauchte Zertifikate sowie der vom Versorger schriftlich ausgewiesene Anteil; vor Ort erzeugte, aber mit den Zertifikaten weiterverkaufte Energie zählt nicht. Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 verwendet dafür den Begriff Herkunftsnachweis und verlangt für die europäische Datenbank die Aufteilung der erneuerbaren Energie nach Herkunftsnachweisen, Stromabnahmeverträgen und Eigenerzeugung.
Definiert in: DIN EN 50600‑4‑3:2019, Abschnitte 3.1.2, 3.1.3 und 5.1; Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364, Anhang II.
Die Vornorm fasst unter Zuverlässigkeit drei Kennzahlen zusammen. Funktionsfähigkeit ist die Fähigkeit, in einem Zeitintervall wie gefordert ohne Fehler zu funktionieren; Verfügbarkeit ist der Anteil der Zeit, in dem die Dienstleistung am Arbeitspunkt erbracht wird; die Fehlerrate zählt Fehler je Zeiteinheit. Jede gibt es in drei Ausprägungen: zurückliegend, gemessen über ein Jahr; inhärent, aus der Auslegung unter idealen Bedingungen berechnet, etwa die Verfügbarkeit aus mittlerer Betriebszeit zwischen Fehlern (MTBF) und mittlerer Dauer bis zur Wiederherstellung (MTTR); betrieblich, unter realen Instandhaltungsbedingungen aus mittlerer Zeit zwischen Instandhaltungen (MTBM) und mittlerer Unklardauer (MDT). Die deutsche Fassung übersetzt „reliability“ mit Funktionsfähigkeit, weil „Zuverlässigkeit“ dem Oberbegriff „dependability“ vorbehalten bleibt.
Definiert in: DIN CLC/TS 50600‑4‑31:2025 (Vornorm), Abschnitte 3.1.9, 3.1.14, 3.1.22, 3.1.23, 3.1.28, 6.2.2, 6.2.4 und 6.3.
Teil 2‑5 verlangt, die physische Sicherung nach einem Modell mit gestaffelten Ebenen umzusetzen, das die Norm als Zwiebelschalenmodell bezeichnet. Von außen nach innen steigt die Schutzklasse; wer Zugang zu einer Fläche einer bestimmten Klasse hat, hat nicht automatisch Zugang zu allen Flächen niedrigerer Klasse. Der Zugang bleibt auf das betrieblich notwendige Minimum beschränkt, bezogen auf Bereiche, Zeit, Personal und Wissen. Weil reale Gebäude selten konzentrisch sind, erlaubt die Norm die Darstellung als Schutzklasseninseln. Das Modell gilt auch für die Schutzklassen gegen Einbruch, und Flächen der höchsten Klasse müssen in allen Richtungen von Flächen der nächstniedrigeren Klasse umgeben sein.
Definiert in: DIN EN 50600‑2‑5:2021, Abschnitte 6.1.2, 7.1 und 9.2.4.
- DIN EN 50600‑1:2019‑08, Abschnitte 3.1, 4, 5, 6.2, 7.2 bis 7.4, 9.1, Anhang A, Einleitung, Vorworte, Titelblatt
- DIN EN 50600‑2‑1:2021‑09, Nationales Vorwort
- DIN EN 50600‑2‑2:2019‑08, Abschnitte 6.2.6, 6.3.4, 8.1
- DIN EN 50600‑2‑4:2023‑09, Abschnitte 3.1, 6.3.2
- DIN EN 50600‑2‑5:2021‑09, Abschnitte 6.1.2, 7.1, 9.1, 9.2.4
- DIN EN 50600‑4‑1:2017‑06, Abschnitte 3.1, 5.1, 5.4, 5.5
- DIN EN 50600‑4‑2:2019‑08, Abschnitte 3.1, 5.1, 6.2.1, Anhang C
- DIN EN 50600‑4‑3:2019‑08, Abschnitte 3.1, 4, 5.1, 8
- DIN EN 50600‑4‑6:2020‑07, Abschnitte 3.1, 4, 5, 8.1.1
- DIN EN 50600‑4‑7:2020‑11, Abschnitte 3.1, 4, 5.1, Anhang D
- DIN EN 50600‑4‑8:2023‑08, Abschnitte 3.1, 5, 6.2.2, 8.4, Anhang C.1
- DIN EN 50600‑4‑9:2023‑08, Abschnitte 3.1, 5, 6.2.2.4, 7, 8.1, 8.4, 8.5, Anhang B, Anhang C
- DIN CLC/TS 50600‑4‑31:2025‑02 (Vornorm), Nationales Vorwort und Titelblatt, Abschnitte 3.1, 4.2, 5.5, 5.6, 6.2 bis 6.6
- Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 der Kommission vom 14. März 2024, Anhang II
- ISO/IEC 22237‑1:2021, Vorwort
- DKE-Gremienseite GK 719, CENELEC-Komiteeseite CLC/TC 215, CENELEC BOSS (Enquiry, Formal Vote), alle abgerufen 17. September 2026
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