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DIN EN 50600‑2‑1VDE 0801‑600‑2‑1

Gebäudekonstruktion

Die DIN EN 50600‑2‑1 beschreibt, wie ein Standort bewertet, ein Grundstück konfiguriert und ein Gebäude gebaut wird, das Rechenzentrumsbereiche aufnimmt. Sie setzt die aus Teil 1 und Teil 2‑5 in bauliche Anforderungen um: Widerstand gegen Einbruch, Brand, Wasser und Umgebungsereignisse, Traglasten, Zugangswege und Brandabschnitte.

Gültige Ausgabe 2021‑09

Worum es geht

Teil 2‑1 enthält Leitlinien für Bauwerke, die Rechenzentren beherbergen: Standort- und Grundstückswahl, Schutz vor umgebungsbedingten Risiken, Grundstücks- und Gebäudekonfiguration, Zugang, Einbruchschutz, physischer Brandschutz, Schutz vor Wasserschäden und qualitätsgerechter Bau.

Er bezieht sich auf die Klassifikation für physische Sicherung aus DIN EN 50600‑1 und liefert die baulichen Voraussetzungen für das Sicherungskonzept nach Teil 2‑5. Die Norm gilt für Neubauten wie für bestehende Liegenschaften und richtet sich an Architekten, Statiker und Bauplaner. Elektrische Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit bleiben anderen Normen überlassen (DIN EN 50600‑2‑1:2021, Abschnitt 1, Europäisches Vorwort).

Kernanforderungen in eigenen Worten

  1. Der Standort wird nach vier Kriterien bewertet.

    Geografische Lage, natürliches Umfeld und Nachbarschaft, Versorgung und finanzielle Faktoren, dazu eine Analyse der Umfeldrisiken von Überflutung bis Gefahrstoffbetrieb. Unvermeidbare Einflüsse sind baulich, technisch oder organisatorisch abzumildern; Anhang B liefert die Checkliste. Abschnitte 5.1 bis 5.3, Anhang B.

  2. Ein Grundstücksgutachten ist Pflicht.

    Es umfasst Oberfläche und Geotechnik von Traglastfähigkeit über Grundwasser bis zum seismischen Risiko und stützt Fundamente, Entwässerung und Erdung. Versorgungsleitungen sollen unterirdisch und bei Redundanz auf getrennten Wegen bis ins Gebäude geführt werden. Abschnitte 6.2 und 6.4.1.

  3. Jede Schutzklassengrenze braucht eine identifizierbare Barriere.

    Türen, Fenster und Gitter an der Grenze müssen einer Widerstandsklasse nach EN 1627 entsprechen; die Norm nennt je Schutzklasse eine Mindest- und eine empfohlene Klasse. Das gilt im Gebäude wie an den Grenzen im Freien. Abschnitte 7.6 und 8.4.2 bis 8.4.5.

  4. Gebäudehülle und Bauteile widerstehen den erwarteten Ereignissen.

    Außenwände, Dächer und Fundamente müssen über die Lebensdauer Brand, Vibration, Überflutung, Gas und Staub abwehren. Böden werden auf statische und dynamische Lasten ausgelegt, Doppelböden mit ausgewiesener Lastklasse; Transportwege und Aufzüge müssen die größten Geräte durchlassen. Abschnitte 8.5 bis 8.14.

  5. Bereiche werden modular und nach Nachbarschaft geplant.

    Der Rechnerraum liegt nahe an Stromversorgung, Mechanik und Telekommunikationsübergabe; Raumgröße und Reihenlänge sind begrenzt, Nicht-IT-Systeme sollen ihn meiden. Ein Ladebereich für die größten Lieferungen ist Pflicht. Abschnitte 9.1.1, 9.3 und 9.10.

  6. Brandabschnitte folgen mindestens den Schutzklassengrenzen.

    Wände zwischen Brandabschnitten müssen die Feuerwiderstandsklasse der höchsten angrenzenden Schutzklasse erreichen, Löschmittel zurückhalten und Löschwasser standhalten. Die Norm stellt klar, dass nationale Bauvorschriften Personen und Nachbargebäude schützen, für Elektronik sowie gegen Rauch und Säuregase aber üblicherweise nicht ausreichen. Abschnitte 11.1 und 11.3, Anhang A.

Aus der Seminarpraxis: zwei Missverständnisse

„Schutzklasse 3 heißt Verfügbarkeitsklasse 3.“

Beide Klassifikationen sind unabhängig: Die Verfügbarkeitsklasse beschreibt Redundanz und Instandhaltbarkeit der Versorgung, die Schutzklasse beschreibt, wer unter welchen Bedingungen Zutritt zu einer Fläche hat und wie widerstandsfähig ihre Grenze ist. Ein Rechenzentrum kann hohe Schutzklassen mit niedriger Verfügbarkeitsklasse kombinieren und umgekehrt. (Abschnitte 7.6.1, 8.4; DIN EN 50600‑2‑5).

„Der Rechnerraum muss Schutzklasse 4 haben.“

Die Klasse folgt aus der Risikoanalyse nach Teil 2‑5, nicht aus der Norm. Wer Schutzklasse 4 ausweist, muss die höheren Anforderungen an Widerstands- und Feuerwiderstandsklasse an jeder Tür einhalten. Aus der Seminarpraxis: Ein Rechnerraum der Schutzklasse 3 mit Löschanlage ist normkonform, wenn das Sicherungskonzept das trägt (Abschnitte 8.4.4, 8.4.5, 11.3).

Wo Teil 2‑1 im Projekt greift

  • Standortwahl und Bauplanung

    Checkliste aus Anhang B und Umfeldanalyse werden dokumentiert, für Bestand mit eigener Risikoanalyse; Traglasten, Doppelboden und Transportwege werden mit dem Statiker abgestimmt, bevor die Technik Flächen beansprucht (Abschnitte 6.3, 8.11).

  • Ausschreibung

    Die Leistungsbeschreibung nennt je Schutzklassengrenze die Widerstandsklasse, je Brandabschnitt die Feuerwiderstandsklasse und je Bereich die Schutzziele gegen Wasser, Staub und Vibration, statt Wandaufbauten vorzugeben.

  • Abnahme und Umbau

    Die Gebäudekonstruktion wird nach Teil 3‑1 geprüft; Erweiterungen nutzen die Flächenreserven und Brandabschnitte, die in der Planung angelegt wurden.

Das schützt Sie vor einem Gebäude, dessen Bodenplatte die zweite Ausbaustufe nicht trägt. Es erspart Ihnen die Nachrüstung von Türen und Wänden, wenn im Audit die Widerstandsklasse an der Schutzklassengrenze fehlt.

Stand und Revision

Gültige Ausgabe

DIN EN 50600‑2‑1:2021‑09, deutsche Fassung der EN 50600‑2‑1:2021; ersetzt die Ausgabe 2014 nach vollständiger Überarbeitung.

International

ISO/IEC 22237‑2:2024.

Revision

Nach unserem Stand vom September 2026 keine laufende Revision. Gremium CLC/TC 215, national DKE/GK 719.

Stand geprüft

DIN EN 50600‑2‑1

Häufige Fragen

Standortwahl, Grundstück, Außenbereiche, Gebäudekonstruktion, Bereiche, Zugang, Einbruch- und Brandschutz sowie Schutz vor Wasser für Bauwerke, die Rechenzentren beherbergen (Abschnitt 1).

Nein. Sie verlangt eine Bewertung nach geografischer Lage, Umfeldrisiken, Versorgung und Kosten; unvermeidbare Risiken sind baulich, technisch oder organisatorisch abzumildern (Abschnitte 5.1 bis 5.3).

Die Schutzklasse nach DIN EN 50600‑2‑5 beschreibt die Fläche und ihren Zutritt, die Widerstandsklasse nach EN 1627 beschreibt, wie lange ein Bauteil einem Einbruchversuch standhält. Teil 2‑1 ordnet jeder Schutzklassengrenze eine Widerstandsklasse zu (Abschnitte 7.6.1, 8.4).

Nach der Norm üblicherweise nicht. Bauvorschriften schützen Personen und Nachbargebäude; für Elektronik und gegen Rauch und Säuregase verlangt Teil 2‑1 zusätzliche Brandabschnitte und Materialien (Abschnitt 11.1).

Ja. Die Eignung einer bestehenden Liegenschaft wird durch eine Risikoanalyse bestimmt; vorhandene Gutachten dürfen nur nach Prüfung auf Veränderungen verwendet werden (Abschnitt 6.3).

  • DIN EN 50600‑2‑1:2021‑09, Europäisches Vorwort, Abschnitte 1, 5.1 bis 5.3, 6.2 bis 6.4, 7.6, 8.4 bis 8.14, 9.1, 9.3, 9.10, 11.1, 11.3, Anhang A und B
  • ISO/IEC 22237‑2:2024
  • Seminarpraxis der DCE academy: Rechenzentrum – Allgemeine Grundlagen (Durchführung April 2026), Rechenzentrum Führerschein (Durchführung Januar 2026), Planen und Realisieren eines Rechenzentrums (Durchführung November 2025)

Glossarbegriffe

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