Zum Inhalt springen

DIN EN 50600‑2‑5VDE 0801‑600‑2‑5

Sicherungssysteme

Die DIN EN 50600‑2‑5 regelt die physische Sicherung eines Rechenzentrums: wer welche Fläche betreten darf, wie Einbruch erkannt und verhindert wird, wie Brände und andere Ereignisse innerhalb und außerhalb der Bereiche behandelt werden. Sie ordnet jedem Bereich je Gefährdung eine zu und verbindet Bauwerk, Technik und Prozesse zu einem Sicherungskonzept.

Gültige Ausgabe 2021‑09

Worum es geht

Teil 2‑5 wendet die Klassifikation für physische Sicherung aus DIN EN 50600‑1 auf die Bereiche eines Rechenzentrums an. Er behandelt fünf Gefährdungen: unbefugten Zugang, Einbruch, Brände in den Bereichen, andere Ereignisse innerhalb der Bereiche wie Wasser, Gas, Staub oder Vibration, und Ereignisse von außerhalb.

Ausgangspunkt ist eine Risikoanalyse, aus der je Bereich die Schutzklassen und das Sicherheitsniveau der technischen Lösungen folgen. Die Norm richtet sich an Gebäude-, System- und Installationsplaner sowie die Verantwortlichen für Sicherungseinrichtungen; bauliche Anforderungen stehen in Teil 2‑1 (DIN EN 50600‑2‑5:2021, Einleitung, Abschnitte 1, 5.1 und 5.2).

Kernanforderungen in eigenen Worten

  1. Es gibt kein Rechenzentrum „einer Schutzklasse“.

    Jeder Bereich wird für jede der fünf Gefährdungen einzeln eingestuft, unabhängig von Größe und Zweck des Rechenzentrums. Das gilt horizontal und vertikal, also auch für Steigleitungen, Aufzugschächte und Treppenhäuser. Abschnitt 5.3.

  2. Die Risikoanalyse entscheidet, nicht die Norm.

    Die zuständige Organisation bewertet Wert der Anlagegüter, Wahrscheinlichkeit eines Angriffs und Schadenpotenzial und legt daraus die Gegenmaßnahmen fest. Das Restrisiko wird toleriert, weiter gemindert oder verlagert, etwa über eine Versicherung. Abschnitt 5.2.

  3. Zutritt folgt dem Zwiebelschalenmodell.

    Vier Schutzklassen gegen unbefugten Zugang reichen von der öffentlichen Fläche bis zur Fläche nur für Personen mit nachgewiesenem Bedarf. Alle Teile einer Begrenzung müssen denselben Widerstand bieten, und Leitungswege dürfen keinen Durchgang zwischen Klassen erlauben. Abschnitt 6.1.2.

  4. Sicherheitsniveaus sind technische Lösungen, keine Schutzklassen.

    Für Zugangskontrolle und Einbrucherkennung nennt die Norm je vier Niveaus, von der manuellen Kontrolle mit Protokoll bis zur erzwungenen automatisierten Kontrolle. Welches Niveau an welcher Schutzklassengrenze gilt, legt das Sicherungskonzept fest. Abschnitte 6.1.4 und 7.2.

  5. Brandschutz steigt mit der Klasse.

    Ab Klasse 2 ist eine Branderkennungs- und Brandmeldeanlage Pflicht, ab Klasse 3 kommt Feuerlöschtechnik hinzu, in Klasse 4 nach Risikobewertung eine fest installierte Löschanlage mit Früherkennung. Nationale Vorschriften gelten in allen Klassen zusätzlich, und ein Alarm soll den Betrieb nicht automatisch unterbrechen. Abschnitte 8.1.1, 8.1.3 und 8.2.

  6. Für Umgebungsereignisse gelten eigene Klassen.

    Gegen interne Ereignisse wie Leckage, Gas, Staub oder Vibration gibt es vier Klassen von „keine Anforderung“ bis zu Erkennung und Abmilderung; Klasse 4 muss in allen Richtungen von Klasse 3 umgeben sein. Gegen externe Ereignisse gibt es drei Klassen. Abschnitte 9.1, 9.2, 10.1 und 10.2.

Aus der Seminarpraxis: zwei Missverständnisse

„Unser Rechenzentrum hat Schutzklasse 4.“

Die Norm sagt ausdrücklich, dass es ein Rechenzentrum einer bestimmten Schutzklasse nicht gibt; die Außenfläche kann Klasse 1 sein, der Rechnerraum Klasse 3 oder 4. Wer den Rechnerraum als Klasse 4 ausweist, muss die höheren Anforderungen an jeder Tür und Wand einhalten. Aus der Seminarpraxis: Ein Rechnerraum der Klasse 3 mit Löschanlage ist normkonform, wenn das Sicherungskonzept das trägt (Abschnitte 5.3, 8.2).

„Sicherheitsniveau 3 gehört zu Schutzklasse 3.“

Die Niveaus beschreiben technische Lösungen und sind frei zuordenbar. Eine Fläche der Klasse 3 kann mit Niveau 1 gesichert sein, eine Fläche der Klasse 2 mit einer Vereinzelungsanlage auf Niveau 4. Maßgeblich ist, dass die Zuordnung im Sicherungskonzept definiert und über alle Bereiche konsistent ist (Abschnitte 6.1.4, 7.2).

Wo Teil 2‑5 im Projekt greift

  • Planung

    Aus der dokumentierten Risikoanalyse folgen je Bereich die Schutzklassen und je Grenze die Sicherheitsniveaus; das Ergebnis ist das Sicherungskonzept.

  • Ausschreibung

    Die Leistungsbeschreibung nennt je Schutzklassengrenze das Sicherheitsniveau, je Bereich die Brandschutzklasse und die Erkennung interner Ereignisse, statt Produkte vorzugeben.

  • Betrieb und Audit

    Die organisatorischen Prozesse für Besucher, Lieferungen und Notfälle werden gelebt; Personal, Prozesse, physische Kontrollen und Technologie bilden gemeinsam das Sicherungssystem. Im Audit wird nachgewiesen, dass die Klassen an jeder Tür und jedem Leitungsweg eingehalten sind (Abschnitte 6.3, 11.1).

Das schützt Sie vor einem Sicherungskonzept, das im Audit an einer Kabeltrasse scheitert, die zwei Zonen verbindet. Es erspart Ihnen Technik auf Niveau 4 an Flächen, für die die Risikoanalyse Niveau 2 ergibt.

Stand und Revision

Gültige Ausgabe

DIN EN 50600‑2‑5:2021‑09, deutsche Fassung der EN 50600‑2‑5:2021; ersetzt die Ausgabe 2016, neu darin der Einbruchschutz als eigener Abschnitt.

International

ISO/IEC 22237‑6:2024.

Revision

Nach unserem Stand vom September 2026 keine laufende Revision. Gremium CLC/TC 215, national DKE/GK 719.

Stand geprüft

DIN EN 50600‑2‑5

Häufige Fragen

Die physische Sicherung von Rechenzentren gegen unbefugten Zugang, Einbruch, interne Brände sowie umgebungsbedingte Ereignisse innerhalb und außerhalb der Bereiche, auf Basis der Klassifikation aus DIN EN 50600‑1 (Abschnitt 1).

Vier je Gefährdung, außer bei externen Umgebungsereignissen, dort drei. Jeder Bereich wird für jede Gefährdung einzeln eingestuft (Abschnitte 5.3, 6.1.2, 8.1.1, 9.1, 10.1).

Nein. Die Norm stellt klar, dass das Konzept eines Rechenzentrums einer bestimmten Schutzklasse nicht existiert; die Klasse gilt je Bereich und je Gefährdung (Abschnitt 5.3).

Die Schutzklasse beschreibt die Fläche und ihren Schutzbedarf, das Sicherheitsniveau die technische Lösung an ihrer Grenze, etwa Ein- oder Zwei-Faktor-Zugangskontrolle. Die Zuordnung ist frei und wird im Sicherungskonzept festgelegt (Abschnitte 6.1.4, 7.2).

Branderkennung ab Klasse 2, Löschtechnik ab Klasse 3, eine fest installierte Löschanlage in Klasse 4, wenn die Risikobewertung sie fordert. Nationale Brandschutzvorschriften gelten in allen Klassen zusätzlich (Abschnitte 8.1.1, 8.2).

  • DIN EN 50600‑2‑5:2021‑09, Europäisches Vorwort, Einleitung, Abschnitte 1, 5.1 bis 5.3, 6.1.2, 6.1.4, 6.3, 7.2, 8.1.1, 8.1.3, 8.2, 9.1, 9.2, 10.1, 10.2, 11.1
  • ISO/IEC 22237‑6:2024
  • Seminarpraxis der DCE academy: Planen und Realisieren eines Rechenzentrums (Durchführung November 2025), Rechenzentrum Führerschein (Durchführung Januar 2026), Rechenzentrum – Allgemeine Grundlagen (Durchführung April 2026)

Glossarbegriffe

  • Schutzklasse (1 bis 4)
  • Sicherheitsniveau (1 bis 4)
  • Zwiebelschalenmodell
  • Risikoanalyse und Restrisiko
  • Sicherungskonzept
  • Branderkennungs- und Brandmeldeanlage
  • Feuerunterdrückungsanlage
  • Raum-in-Raum-Bauweise
  • Zugangskontrollanlage

Kontakt

Fragen zur Anwendung der EN 50600?

Thomas Wawra beantwortet Ihre Fragen zur Anwendung der EN 50600 in Ihrem Projekt und dazu, welches Seminar dafür passt, telefonisch oder per E‑Mail.

Newsletter

Fachbeiträge und Normstände per E‑Mail

Expertenartikel aus dem Newsroom, Neues aus der Normung und die nächsten Seminartermine.

Sie erhalten eine E‑Mail zur Bestätigung und können sich jederzeit abmelden. Hinweise zum Datenschutz