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DIN EN 50600‑4‑2VDE 0801‑600‑4‑2

Kennzahl zur eingesetzten Energie (PUE)

Die DIN EN 50600‑4‑2 definiert die (Power Usage Effectiveness, PUE): das Verhältnis des gesamten Energieverbrauchs eines Rechenzentrums zum Energieverbrauch seiner IT über ein Jahr. Seit 2023 verweist das Energieeffizienzgesetz und seit 2024 die europäische Berichtspflicht auf genau diese Norm.

Gültige Ausgabe 2019‑08

Worum es geht

Teil 4‑2 legt die PUE als Leistungskennzahl fest, definiert drei Messkategorien, regelt Messung, Berechnung und Berichterstattung und gibt Hinweise zur Interpretation. Sie ist ein Werkzeug für das Energiemanagement: Verbesserungen im Betrieb erkennen, Auslegung und Abläufe über die Zeit bewerten. Die PUE bezieht sich allein auf die Infrastruktur innerhalb der des Rechenzentrums.

Nicht erfasst werden der Wirkungsgrad der IT selbst, ihre Produktivität, erneuerbare Energie und die Wiederverwendung von Abwärme (DIN EN 50600‑4‑2:2019, Abschnitte 1 und 4).

Kernanforderungen in eigenen Worten

  1. Die PUE ist ein Jahreswert und immer größer als 1.

    Sie ist das Verhältnis des Gesamtenergieverbrauchs des Rechenzentrums zum Energieverbrauch der IT-Ausstattung, beide über dasselbe Jahr in Kilowattstunden. Der Gesamtverbrauch umfasst alle Energiearten an der Bereichsgrenze, auch Erdgas oder eingekauftes Kaltwasser. Abschnitte 3.1.3, 3.1.7 und 5.1.

  2. Der Zähler ist die Grenze.

    Der Gesamtverbrauch wird am Übergabepunkt des Energieversorgers gemessen. Zur IT-Energie zählen Speicher-, Verarbeitungs- und Übertragungseinrichtungen; zum Gesamtverbrauch zusätzlich Stromversorgung, Kühlung, Beleuchtung und Sicherungssysteme. Abschnitte 5.1 und 6.2.1, Anhang A.

  3. Drei Kategorien nach Messort der IT-Energie.

    Kategorie 1 misst am Ausgang der USV, Kategorie 2 am Ausgang der Stromverteilungseinheiten, Kategorie 3 am Eingang der IT-Geräte. Je näher am Verbraucher, desto genauer der Wert; Nicht-IT-Lasten sind aus der IT-Energie herauszuhalten. Abschnitte 6.2.1 bis 6.2.5.

  4. Ohne Kategorie und Zeitraum ist ein PUE-Wert bedeutungslos.

    Ein Bericht nennt das Rechenzentrum mit seiner Bereichsgrenze, den Wert, die Kategorie als Index und das Enddatum des Messzeitraums. Werte über weniger als ein Jahr sind als vorläufige PUE zu kennzeichnen. Abschnitt 7.1.1, Anhang C.2.

  5. Derivate ergänzen, ersetzen aber nicht.

    Die partielle PUE bewertet ein Teilsystem wie Stromverteilung oder Kühlung, die vorläufige PUE einen kürzeren Zeitraum, die Entwurfs-PUE ein geplantes Rechenzentrum. Jedes Derivat ist zu kennzeichnen und mit Bereichsgrenze, Zeitraum und Annahmen zu dokumentieren. Anhang C.

  6. Die PUE zeigt den Verlauf, nicht die Rangliste.

    Die Kennzahl soll die Entwicklung einer Einrichtung über die Zeit und die Wirkung von Entscheidungen zu Auslegung und Betrieb zeigen. Werte verschiedener Rechenzentren sollen nicht direkt verglichen werden, weil Klima, Auslastung, Verfügbarkeitsklasse und Geschäftszweck das Ergebnis prägen. Anhänge A und D.

Aus der Seminarpraxis: zwei Missverständnisse

„Unser PUE liegt heute bei 1,3.“

Ein Momentanwert ist keine PUE im Sinne der Norm; die Kennzahl ist ein Jahreswert aus ununterbrochener Messung. Kürzere Zeiträume und Echtzeitwerte sind als vorläufige PUE zu kennzeichnen. In Projekten begegnet uns häufig, dass ein Winterwert als Jahreskennzahl weitergegeben wird (Abschnitte 3.1.3, 3.1.7, Anhang C.2).

„Wir haben weniger Energie verbraucht, also ist die PUE besser geworden.“

Sinkt die IT-Last stärker als der Gesamtverbrauch, etwa nach einer Servermigration, steigt die PUE, obwohl weniger Kilowattstunden verbraucht wurden; Fixverbräuche und Teillastbetrieb der Kühlung wirken im Verhältnis stärker. Aus der Seminarpraxis: Ein Auditor fragt dann nicht nach den Kilowattstunden, sondern nach den Ursachen der Verschlechterung (Abschnitt 4; Seminarübung).

Wo Teil 4‑2 im Projekt greift

  • Messkonzept

    Zähler werden so gesetzt, dass Kategorie und Bereichsgrenze eindeutig sind; die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 verlangt für die europäische Datenbank die IT-Energie nach Kategorie 1 an der USV (Anhang II).

  • Berichtspflicht

    Betreiber ab 500 kW IT-Leistungsbedarf melden jährlich bis zum 15. Mai an die europäische Datenbank (Artikel 1 und 3 der Verordnung); das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verlangt die Kennzahl jährlich bis zum 31. März für das Energieeffizienzregister und setzt ab Juli 2027 Grenzwerte (§ 11, § 13, Anlage 3).

  • Energiemanagement

    Partielle PUE je Teilsystem zeigen die Wirkung einzelner Maßnahmen (Anhang C.3).

Das schützt Sie vor einem gemeldeten Wert, der im Audit an der Messkategorie scheitert. Es erspart Ihnen die Erklärung, warum die PUE trotz sinkendem Verbrauch schlechter geworden ist.

Stand und Revision

Gültige Ausgabe

DIN EN 50600‑4‑2:2019‑08, deutsche Fassung der EN 50600‑4‑2:2016 mit Berichtigung AC:2017 und Änderung A1:2019. EnEfG und Verordnung verweisen auf diese Ausgabe.

International

ISO/IEC 30134‑2:2016; seit Januar 2026 liegt die zweite Ausgabe ISO/IEC 30134‑2:2026 vor, die europäische Fassung ist noch nicht angeglichen.

Revision

Angleichung an die zweite ISO-Ausgabe zu erwarten, Termin nach unserem Stand vom September 2026 nicht bekannt. Gremium CLC/TC 215, national DKE/GK 719.

Stand geprüft

DIN EN 50600‑4‑2

Häufige Fragen

Das Verhältnis des jährlichen Gesamtenergieverbrauchs eines Rechenzentrums zum jährlichen Energieverbrauch seiner IT-Ausstattung, beide in Kilowattstunden. Der Wert ist immer größer als 1 (Abschnitte 3.1.3, 5.1).

Drei, nach dem Messort der IT-Energie: Kategorie 1 am USV-Ausgang, Kategorie 2 am Ausgang der Stromverteilungseinheiten, Kategorie 3 am Eingang der IT-Geräte (Abschnitt 6.2).

Die Norm rät davon ab. Die PUE dient dazu, ein Rechenzentrum über die Zeit zu verfolgen; Vergleiche zwischen Standorten sind nur mit Kontext zu Klima, Auslastung, Verfügbarkeit und Messkategorie sinnvoll (Abschnitt 4, Anhang D).

Für Rechenzentren mit Betriebsaufnahme vor dem 1. Juli 2026 höchstens 1,5 ab dem 1. Juli 2027 und höchstens 1,3 ab dem 1. Juli 2030, jeweils im Jahresdurchschnitt; für spätere Inbetriebnahmen höchstens 1,2. Berechnungsgrundlage ist DIN EN 50600‑4‑2 (§ 11 und Anlage 3 EnEfG, Stand 13. November 2023).

Betreiber von Rechenzentren mit einem IT-Leistungsbedarf ab 500 kW, jährlich bis zum 15. Mai für das Vorjahr, nach der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1364 (Artikel 1 und 3).

  • DIN EN 50600‑4‑2:2019‑08, Europäisches Vorwort, Nationales Vorwort, Abschnitte 1, 3.1, 4, 5.1, 6.2.1 bis 6.2.5, 7.1, Anhang A, Anhang C, Anhang D, Anhang NC
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 der Kommission vom 14. März 2024, Artikel 1 und 3, Anhang II
  • Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (EnEfG) vom 13. November 2023, §§ 11, 13, Anlage 3
  • ISO/IEC 30134‑2:2016; ISO/IEC 30134‑2:2026 (Katalogeintrag abgerufen 2026‑09‑17)
  • Seminarpraxis der DCE academy: Rechenzentrum – Allgemeine Grundlagen (Durchführung April 2026), Nachhaltigkeit & Effizienz im Rechenzentrum (Durchführung November 2025), Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 (Unterlagen Juni 2026)

Glossarbegriffe

  • Kennzahl zur eingesetzten Energie (PUE)
  • Gesamtenergieverbrauch des Rechenzentrums
  • Energieverbrauch der IT-Ausstattung
  • Bereichsgrenze
  • PUE-Kategorie 1 bis 3
  • partielle PUE (pPUE)
  • vorläufige PUE (iPUE)
  • Entwurfs-PUE (dPUE)
  • Energieverbrauchseffektivität (EnEfG)
  • Energieeffizienzregister
  • Europäische Datenbank über Rechenzentren
  • Stromverteilungseinheit (PDU)

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