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DIN EN 50600‑4‑9VDE 0801‑600‑4‑9

Effektivität der Wasserverwendung (WUE)

Die DIN EN 50600‑4‑9 definiert die (Water Usage Effectiveness, WUE): das jährlich verbrauchte Wasser eines Rechenzentrums bezogen auf den Energieverbrauch seiner IT-Ausstattung. Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 verlangt den Wassereinsatz nach genau dieser Norm für die europäische Datenbank.

Gültige Ausgabe 2023‑08

Worum es geht

Teil 4‑9 legt die WUE mit ihren Ableitungen fest, führt drei Messkategorien ein und regelt Messung, Berechnung und Berichterstattung des Wasserverbrauchs in der Betriebsphase. Er richtet sich an Rechenzentrumsleiter, Betriebsleiter, IuK-Manager und Generalunternehmer.

Die Norm unterscheidet Trinkwasser und Nichttrinkwasser sowie verwendetes und wiederverwendetes Wasser; Kategorie 3 bezieht zusätzlich das regionale Wasserdargebot und den Flächenverbrauch ein. Einen Grenz- oder Zielwert legt die Norm nicht fest (DIN EN 50600‑4‑9:2023, Einleitung, Abschnitte 1 und 6.2.2).

Kernanforderungen in eigenen Worten

  1. Die WUE ist ein Jahreswert in Kubikmetern je Megawattstunde IT-Energie.

    Wasserverwendung ist die Differenz aus zugeführtem und wieder abgegebenem Wasser an der Rechenzentrumsgrenze; der Idealwert ist null, eine Obergrenze gibt es nicht. Beide Größen gelten für dieselben zwölf Monate. Abschnitte 5 und 6.2.1.

  2. Kategorie 1 zählt alles zugeführte Wasser als verbraucht.

    Wasser für Verdunstung, Kühlung und Energieerzeugung vor Ort geht ein, eine Messung des abgegebenen Wassers ist nicht nötig. Das ist die Grundstufe. Abschnitt 6.2.2.2.

  3. Kategorie 2 rechnet nichtindustrielle Wiederverwendung an.

    Wasser, das die Grenze verlässt und außerhalb weiter genutzt wird, mindert die Wasserverwendung; dafür muss die Abgabe gemessen werden. Abschnitt 6.2.2.3.

  4. Kategorie 3 bilanziert auch das Wasser der Energieerzeugung.

    Der Gesamtenergieverbrauch wird mit dem Wasserintensitätsfaktor des Energieversorgers () multipliziert; genutztes Niederschlagswasser bleibt außen vor. Liefert der Versorger keinen Istwert, bleibt es bei Kategorie 1 oder 2. Abschnitt 6.2.2.4, Anhang C.

  5. Ein Bericht nennt Rechenzentrum, Wert, Kategorie und Enddatum.

    In Kategorie 3 kommen Wasserstressindikator und Flächenverbrauch hinzu; bei Veröffentlichung sind Messpunkte, Messgeräte samt Kalibrierung und der EWIF anzugeben. Abschnitte 8.1.1, 8.1.2 und Anhang B.

  6. Ableitungen tragen ein Präfix.

    Unterjährig „i“, partiell „p“, Entwurf „d“ mit gemeinsamem Plan für dWUE und dPUE, qualitätsbezogen „q“ für eine einzelne Wasserqualität, Spitzen-WUE für eine Stunde Volllast im Auslegungsfall; der Wiederverwendungsfaktor ergänzt die Kennzahl. Abschnitte 8.4 und 8.5.

Aus der Seminarpraxis: zwei Missverständnisse

„Wasser ist in Deutschland kein Thema für Rechenzentren.“

Die Kennzahl gehört an jedem Standort zu den Berichtspflichten: Die Delegierte Verordnung verlangt Wassereinsatz und Trinkwassereinsatz nach EN 50600‑4‑9, das Energieeffizienzgesetz die Effizienzkennzahl der Wassernutzung.

Aus der Seminarpraxis: Sobald adiabatische Kühlung ins Spiel kommt, entscheidet der Wasserbedarf über Hygiene, Prüfpflichten und Systemwahl (Abschnitt 7; Verordnung (EU) 2024/1364, Anhang II).

„Ohne Verdunstungskühlung ist unsere WUE null.“

In Kategorie 1 und 2 stimmt das nur, wenn keine andere Funktion des Rechenzentrums Wasser über die Grenze holt, etwa Befeuchtung oder Reinigung. In Kategorie 3 zählt zusätzlich das Wasser, das der Versorger für die Stromerzeugung verbraucht; dafür gibt es keinen Zähler am Gebäude, sondern den EWIF des Lieferanten (Abschnitt 6.2.2.4, Anmerkung 2).

Wo Teil 4‑9 im Projekt greift

  • Standort und Planung

    Wasserdargebot, Wiederverwendungspotenzial und Versiegelung des Geländes gehören in die Standortwahl; die Entwurfs-WUE wird zusammen mit der Entwurfs-PUE über die Ziel-IT-Lasten geplant (Abschnitte 7 und 8.4.5).

  • Gesetz

    Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verlangt von Betreibern jährlich bis zum 31. März die Effizienzkennzahl der Wassernutzung für das Energieeffizienzregister (§ 13 Absatz 1, Anlage 3).

  • Berichterstattung

    Betreiber ab 500 kW IT-Leistungsbedarf melden der europäischen Datenbank den Gesamtwassereinsatz nach WUE-Kategorie 2, ersatzweise Kategorie 1, und den Trinkwassereinsatz nach Kategorie 1; die Datenbank berechnet daraus die WUE (Verordnung (EU) 2024/1364, Anhang II und III).

Das schützt Sie vor einer Meldung, in der Zähler, Kategorie und Systemgrenze nicht zusammenpassen (Abschnitt 8.1.2.1).

Stand und Revision

Gültige Ausgabe

DIN EN 50600‑4‑9:2023‑08, deutsche Fassung der EN 50600‑4‑9:2022, von CENELEC am 12. Dezember 2022 angenommen; vorausgegangener Entwurf E DIN EN 50600‑4‑9:2022‑05.

International

ISO/IEC 30134‑9:2022; die europäische Norm basiert laut Europäischem Vorwort auf deren Inhalt, und die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 bezieht sich auf beide.

Revision

keine laufende Revision bekannt. Gremium CLC/TC 215, national DKE/GK 719.

Stand geprüft

DIN EN 50600‑4‑9

Häufige Fragen

Das Verhältnis der jährlichen Wasserverwendung des Rechenzentrums in Kubikmetern zum jährlichen Energieverbrauch der IT-Ausstattung in Megawattstunden (Abschnitt 5).

Für die europäische Datenbank Kategorie 2, ersatzweise Kategorie 1; die Norm selbst schreibt keine Kategorie vor, verlangt aber, die gewählte Kategorie als Index anzugeben (Abschnitt 8.1.1; Verordnung (EU) 2024/1364, Anhang II).

In Kategorie 1 und 2 zählt genutztes Niederschlagswasser als zugeführtes Nichttrinkwasser; in Kategorie 3 wird es abgezogen, damit die Einsparung sichtbar wird (Abschnitt 6.2.2.4).

Das erneuerbare Süßwasser je Person und Jahr am Standort nach dem Falkenmark-Indikator; in Kategorie 3 ist er zusammen mit dem Flächenverbrauch zu berichten (Anhang B, Anhang D).

Die Norm empfiehlt es, und auf Anfrage der Behörden müssen PUE-Wert und PUE-Kategorie als Nachweis vorliegen; bei Entwurfswerten gehört ein gemeinsamer Plan für dWUE und dPUE dazu (Abschnitte 7, 8.1.2.2, 8.4.5).

  • DIN EN 50600‑4‑9:2023‑08, Nationales und Europäisches Vorwort, Einleitung, Abschnitte 1, 3.1, 5, 6.1, 6.2, 7, 8.1 bis 8.5, Anhang A bis D
  • ISO/IEC 30134‑9:2022
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 der Kommission vom 14. März 2024, Artikel 1 und 3, Anhang II und III
  • Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (EnEfG) vom 13. November 2023, § 13, Anlage 3
  • Seminarpraxis der DCE academy: Nachhaltigkeit & Effizienz im Rechenzentrum (Durchführung November 2025), Rechenzentrum – Allgemeine Grundlagen (Durchführung April 2026), Deep Dive – Energieversorgung & Klimatisierung (Durchführung November 2023)

Glossarbegriffe

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