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DIN EN 50600‑4‑8VDE 0801‑600‑4‑8

Effektivität der Vermeidung von CO₂-Emissionen (CUE)

Die DIN EN 50600‑4‑8 definiert die (Carbon Usage Effectiveness, CUE): die dem Rechenzentrum zurechenbaren Emissionen eines Jahres bezogen auf den Energieverbrauch der IT-Ausstattung. Sie zeigt, wie CO2-intensiv der Betrieb ist, und macht Standorte vergleichbar.

Gültige Ausgabe 2023‑08

Worum es geht

Teil 4‑8 legt die CUE als Kennzahl für die CO2-Emissionen in der Betriebsphase fest, führt Messkategorien ein und regelt Berechnung, Emissionsfaktoren und Berichterstattung. Er richtet sich an Rechenzentrumsleiter, Betriebsleiter, IuK-Manager und Generalunternehmer.

Die CUE bewertet weder Personal, Fläche oder Wasser noch die Produktivität des Rechenzentrums; sie gilt nur innerhalb der Rechenzentrumsgrenzen, und einen Grenz- oder Zielwert legt die Norm nicht fest (DIN EN 50600‑4‑8:2023, Einleitung, Abschnitte 1 und 4).

Kernanforderungen in eigenen Worten

  1. Die CUE ist ein Jahreswert in Kilogramm CO₂ je Kilowattstunde IT-Energie.

    Der Idealwert ist null, eine Obergrenze gibt es nicht. Emissionen und IT-Energie sind für dieselben zwölf Monate zu erfassen; die Messhäufigkeit bestimmt den nächsten rollierenden Wert. Abschnitte 5 und 6.2.1.

  2. Zwei Kategorien legen fest, welche Quellen zählen.

    Kategorie 1 betrachtet nur die elektrische Energie aus externen und internen Quellen und nur CO2; Kategorie 2 zusätzlich alle weiteren Energieträger und Emissionsquellen als , etwa Erdgas einer Kraft-Wärme-Kopplung, Kältemittelverluste oder Isoliergase. Abschnitt 6.2.2.

  3. Der Emissionsfaktor kommt vom Lieferanten und muss freigegeben sein.

    Faktoren und Umrechnungen bestimmt der Energielieferant, freigegeben von der regionalen Behörde; fehlen regionale Werte, gelten nationale oder internationale Referenzwerte. Die Quelle ist Pflichtangabe. Anhang C.1, Abschnitt 8.1.2.1.

  4. Ein Bericht nennt Rechenzentrum, Wert, Kategorie und Enddatum.

    Die Kategorie steht als Index am Kürzel, die Randbedingungen müssen mit denen des PUE-Berichts übereinstimmen; auf Anfrage gehören PUE-Wert und PUE-Kategorie zu den Nachweisen. Abschnitte 8.1.1 und 8.1.2.2.

  5. Derivate folgen den Regeln der PUE.

    Unterjährige Werte tragen das Präfix „i“ mit Zeitspanne, Teilsysteme „p“, Planungswerte „d“; wo eine pPUE berichtet wird, ist auch die pCUE zu berichten. Abschnitte 8.4.2 bis 8.4.5.

  6. Nichtelektrische Energie wird in Kilowattstunden umgerechnet.

    Diesel, Erdgas, Wasserstoff oder Fernkälte gehen mit den Umrechnungsfaktoren des Lieferanten in die Bilanz ein; nur wenn diese fehlen, sollen die Beispielwerte der Norm verwendet werden. Anhang B.

Aus der Seminarpraxis: zwei Missverständnisse

„Die CUE ist unser CO₂-Fußabdruck.“

Die Kennzahl erfasst die Einsatzphase innerhalb der Rechenzentrumsgrenzen, also Strombezug, Eigenerzeugung und in Kategorie 2 weitere Betriebsemissionen. Aus der Seminarpraxis: Der große Block einer Treibhausgasbilanz liegt bei Herstellung, Transport und Entsorgung der Komponenten, und den bildet die CUE nicht ab (Abschnitte 1 und 4).

„Mit Ökostrom ist die CUE erledigt.“

Der Emissionsfaktor des Strombezugs muss vom Lieferanten stammen und behördlich freigegeben sein; zertifizierte erneuerbare Energie darf dann auch aus dem Ausland stammen. Aus der Seminarpraxis: Probeläufe der Netzersatzanlage und Kältemittelverluste fallen meist klein aus, gehören in Kategorie 2 aber als CO2-Äquivalente hinein (Anhang C.1, Abschnitt 6.2.2.3).

Wo Teil 4‑8 im Projekt greift

  • Planung und Standort

    Die Entwurfs-CUE wird vor der Inbetriebnahme aus den Spezifikationen der Infrastruktur und dem Klima am Standort abgeleitet, zusammen mit einem Plan für dCUE und dPUE über die Ziel-IT-Lasten (Abschnitt 8.4.5).

  • Berichterstattung

    Wer nach dem Greenhouse Gas Protocol bilanziert, findet in Kategorie 1 die Emissionen des Strombezugs und in Kategorie 2 zusätzlich die direkten Betriebsemissionen wieder; Einschätzung der DCE academy, keine Vorgabe der Norm.

  • Betrieb

    Die partielle CUE für Stromverteilung, Luftversorgung und Kühlung zeigt, welches Teilsystem die Emissionen treibt und ob eine Maßnahme gewirkt hat (Abschnitt 8.4.4).

Das erspart Ihnen einen CO2-Wert im Nachhaltigkeitsbericht, dessen Faktoren im Audit niemand belegen kann (Anhang C.1).

Stand und Revision

Gültige Ausgabe

DIN EN 50600‑4‑8:2023‑08, deutsche Fassung der EN 50600‑4‑8:2022 (Dezember 2022); vorausgegangener Entwurf E DIN EN 50600‑4‑8:2022‑04.

International

ISO/IEC 30134‑8:2022; die europäische Norm basiert laut Europäischem Vorwort auf deren Inhalt.

Revision

keine laufende Revision bekannt. Gremium CLC/TC 215, national DKE/GK 719.

Stand geprüft

DIN EN 50600‑4‑8

Häufige Fragen

Das Verhältnis der dem Rechenzentrum zurechenbaren CO2-Emissionen eines Jahres in Kilogramm zum jährlichen Energieverbrauch der IT-Ausstattung in Kilowattstunden (Abschnitt 5).

In Kategorie 1 nur das CO2 aus elektrischer Energie, intern erzeugt oder bezogen; in Kategorie 2 alle Energieträger und weiteren Emissionsquellen des Betriebs als CO2-Äquivalente (Abschnitt 6.2.2).

Nein, weder das Energieeffizienzgesetz noch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 verlangen die CUE. Beide fordern andere Kennzahlen der Reihe, etwa PUE, REF, ERF und WUE (EnEfG Anlage 3, Stand 13. November 2023; Verordnung, Anhang II und III).

Vom Energielieferanten, freigegeben durch die zuständige regionale Behörde; ersatzweise gelten nationale oder internationale Referenzwerte. Quelle, Werte und Jahr der Faktoren sind bei einer Veröffentlichung anzugeben (Anhang C.1, Abschnitt 8.1.2.1).

Beide nutzen dieselben Grenzen und dieselbe IT-Energie im Nenner; bei einer CUE-Meldung soll der zugehörige PUE-Wert mitberichtet werden, die Genauigkeit der IT-Messung darf sich aber unterscheiden (Abschnitte 5, 6.1 und 7).

  • DIN EN 50600‑4‑8:2023‑08, Nationales und Europäisches Vorwort, Einleitung, Abschnitte 1, 3.1, 4, 5, 6.1, 6.2, 7, 8.1 bis 8.4, Anhang A, B, C
  • ISO/IEC 30134‑8:2022
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 der Kommission vom 14. März 2024, Anhang II und III
  • Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (EnEfG) vom 13. November 2023, Anlage 3
  • Seminarpraxis der DCE academy: Nachhaltigkeit & Effizienz im Rechenzentrum (Durchführung November 2025), Rechenzentrum – Allgemeine Grundlagen (Durchführung April 2026)

Glossarbegriffe

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