Zum Inhalt springen

DIN EN 50600‑4‑6VDE 0801‑600‑4‑6

Faktor der Energiewiederverwendung (ERF)

Die DIN EN 50600‑4‑6 definiert den (Energy Reuse Factor, ERF): den Anteil des Gesamtenergieverbrauchs, der außerhalb der Begrenzung des Rechenzentrums weiter genutzt wird und dort andere Energie ersetzt. Das Energieeffizienzgesetz verlangt für Rechenzentren, die seit Juli 2026 den Betrieb aufnehmen, Mindestanteile nach genau dieser Norm.

Gültige Ausgabe 2020‑07

Worum es geht

Teil 4‑6 legt den ERF als Kennzahl fest, definiert Messung, Berechnung und Berichterstattung und grenzt ihn von der PUE ab. Er richtet sich an Rechenzentrumsleiter, Betriebsleiter, IuK-Manager und Generalunternehmer, die Abwärme an Dritte abgeben oder das planen.

Der ERF bewertet die Menge der abgegebenen Energie, nicht den Wirkungsgrad des Prozesses, der sie außerhalb nutzt; ein Grenz- oder Zielwert ist in der Norm nicht enthalten (DIN EN 50600‑4‑6:2020, Einleitung und Abschnitt 1).

Kernanforderungen in eigenen Worten

  1. Der ERF ist ein Jahreswert zwischen 0 und 1.

    Er teilt die außerhalb wiederverwendete Energie durch den Gesamtenergieverbrauch des Rechenzentrums. Bei 0 wird nichts wiederverwendet, bei 1 theoretisch alles. Abschnitt 5.

  2. Nur was die Begrenzung verlässt, zählt.

    Energie, die innerhalb des Rechenzentrums wiederverwendet wird, senkt die PUE und darf nicht zusätzlich in den ERF, sonst wird sie doppelt gezählt. Beheizte Batterieräume oder vorgewärmte Generatoren ergeben einen ERF von 0. Abschnitt 4, Anhang A.3.

  3. Die Begrenzung ist dieselbe wie bei der PUE.

    Sie liegt am des Energieversorgers und umfasst alle Energieträger, auch Erdgas, Diesel oder Kaltwasser. Zum Gesamtverbrauch gehört auch die Infrastruktur, die den Wärmestrom zum Übergabepunkt bringt. Abschnitte 4 und 5.

  4. Gemessen wird am Übergabepunkt.

    Der Gesamtverbrauch am Zähler des Versorgers, die abgegebene Energie dort, wo sie an eine andere Partei übergeht, meist als Wärme über Temperatur und Durchfluss, umgerechnet in Kilowattstunden. Abschnitt 6, Anhang B.

  5. Gezählt wird die Abwärme am Eingang der externen Anlage, nicht deren Ertrag.

    Hebt eine Wärmepumpe das Temperaturniveau an, gehört die Antriebsenergie nicht zum ERF; treibt Abwärme eine Kältemaschine, zählt die Wärme, nicht die erzeugte Kälte. Anhang A.2 und A.5.

  6. Ein Bericht nennt Bereichsgrenze, Wert, Energieart und Enddatum.

    Wegen saisonaler Schwankungen ist der Wert auf das Jahr zu rechnen; kürzere Zeiträume tragen das Präfix „i“ für vorläufig. Abschnitte 8.1 und 8.3.

Aus der Seminarpraxis: zwei Missverständnisse

„Wir heizen Büros und Batterieraum mit der Abwärme, also haben wir einen ERF.“

Solange die Wärme innerhalb der Begrenzung bleibt, ist das eine Effizienzmaßnahme, die in der PUE sichtbar wird, aber kein ERF. Aus der Seminarpraxis: Betreiber, die Nebenflächen so versorgen, handeln sinnvoll, erfüllen damit aber keine Vorgabe nach dieser Norm (Anhang A.3.2).

„Die Fernwärmeleistung hinter der Wärmepumpe ist unsere wiederverwendete Energie.“

Die Norm zählt nur die Abwärme, die das Rechenzentrum am Übergabepunkt abgibt; die Wärmepumpe ist ein eigenes System mit eigenem Strombedarf. In Projekten begegnet uns häufig, dass die Anhebung auf Fernwärmeniveau mehr Elektrizität kostet als erwartet und der Abnehmer nur im Winter Wärme braucht (Anhang A.5).

Wo Teil 4‑6 im Projekt greift

  • Standort und Planung

    Der ERF hängt an einem Abnehmer außerhalb der Begrenzung, der die Wärme kontinuierlich und auf dem gelieferten Temperaturniveau nutzen kann; das Gespräch mit dem Wärmenetzbetreiber gehört in die Strategiephase.

  • Gesetz

    Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verlangt für Rechenzentren mit Betriebsaufnahme ab dem 1. Juli 2026 einen Anteil wiederverwendeter Energie nach DIN EN 50600‑4‑6, gestaffelt nach Inbetriebnahmejahr; Ausnahmen gelten unter anderem, wenn ein Wärmenetzbetreiber ein Angebot nicht annimmt (§ 11 Absätze 2 und 3).

  • Berichterstattung

    Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 verlangt die Abwärmenutzung nach EN 50600‑4‑6 für die europäische Datenbank; intern genutzte Anteile sind abzuziehen (Anhang II).

Das schützt Sie vor einem geplanten Anteil, der im Register an der Systemgrenze scheitert (Abschnitt 4).

Stand und Revision

Gültige Ausgabe

DIN EN 50600‑4‑6:2020‑07, deutsche Fassung der EN 50600‑4‑6:2020, von CENELEC am 13. Januar 2020 angenommen.

International

ISO/IEC 30134‑6; die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 bezeichnet EN 50600‑4‑6 als europäische Umsetzung.

Revision

keine laufende Revision bekannt. Gremium CLC/TC 215, national DKE/GK 719.

Stand geprüft

DIN EN 50600‑4‑6

Häufige Fragen

Das Verhältnis der Energie, die außerhalb des Rechenzentrums wiederverwendet wird, zum Gesamtenergieverbrauch, beides als Jahreswert. Der Wert liegt zwischen 0 und 1 (Abschnitt 5).

Nein. Wiederverwendung innerhalb der Begrenzung senkt die PUE und wird nicht auf den ERF angerechnet (Abschnitt 4).

Für Rechenzentren mit Betriebsaufnahme ab dem 1. Juli 2026 mindestens 10 Prozent, ab dem 1. Juli 2027 15 Prozent, ab dem 1. Juli 2028 20 Prozent, jeweils spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme im Jahresdurchschnitt (§ 11 Absatz 2 EnEfG, Stand 13. November 2023).

Beide nutzen dieselbe Begrenzung. Interne Wiederverwendung verbessert die PUE, externe den ERF; das EnEfG lässt bei der PUE den Strom für Anlagen außer Betracht, die nur der Aufwertung der Abwärme dienen (Anhang A; § 11 Absatz 2 EnEfG).

Betreiber ab 500 kW IT-Leistungsbedarf melden die wiederverwendete Energie jährlich an die europäische Datenbank; das EnEfG verlangt den Anteil nach DIN EN 50600‑4‑6 sowie Menge und Temperatur der Abwärme für das Energieeffizienzregister (Anlage 3).

  • DIN EN 50600‑4‑6:2020‑07, Einleitung, Abschnitte 1, 3.1, 3.3, 4, 5, 6, 7, 8.1 bis 8.3, Anhang A, Anhang B
  • ISO/IEC 30134‑6
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 der Kommission vom 14. März 2024, Artikel 1 und 3, Anhang II und III
  • Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (EnEfG) vom 13. November 2023, § 11, § 16, Anlage 3
  • Seminarpraxis der DCE academy: Nachhaltigkeit & Effizienz im Rechenzentrum (Durchführung November 2025), Rechenzentrum – Allgemeine Grundlagen (Durchführung April 2026), Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 (Durchführung Juni 2026)

Glossarbegriffe

Kontakt

Fragen zur Anwendung der EN 50600?

Thomas Wawra beantwortet Ihre Fragen zur Anwendung der EN 50600 in Ihrem Projekt und dazu, welches Seminar dafür passt, telefonisch oder per E‑Mail.

Newsletter

Fachbeiträge und Normstände per E‑Mail

Expertenartikel aus dem Newsroom, Neues aus der Normung und die nächsten Seminartermine.

Sie erhalten eine E‑Mail zur Bestätigung und können sich jederzeit abmelden. Hinweise zum Datenschutz