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DIN EN 50600‑2‑3VDE 0801‑600‑2‑3

Regelung der Umgebungsbedingungen

Die DIN EN 50600‑2‑3 regelt, wie ein Rechenzentrum Temperatur, Luftfeuchte und Luftqualität in seinen Bereichen hält und wie die dafür nötigen Kühlsysteme aufgebaut sind. Sie überträgt die aus Teil 1 auf Kälteversorgung und Kälteverteilung und verknüpft die Kühlung mit der Stromversorgung nach Teil 2‑2.

Gültige Ausgabe 2019‑08 · Überarbeitung in Arbeit

Worum es geht

Teil 2‑3 legt Anforderungen und Empfehlungen für die Regelung der Umgebungsbedingungen fest: Temperatur, Flüssigkeitsströme, relative Luftfeuchte, Partikelüberwachung, Vibrationen und die physische Sicherung der Kühlsysteme. Grundlage sind die Klassifikationen aus DIN EN 50600‑1.

Die Norm gilt für alle Bereiche vom Rechnerraum über Elektro-, Generator- und USV-Bereiche bis zu Leitwarte und Lager und teilt das Kühlsystem in Versorgung (Kälteerzeugung) und Verteilung (Pumpen, Rohre, Umluftkühlgeräte), die getrennt klassifiziert werden. Elektrische Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit liegen außerhalb (DIN EN 50600‑2‑3:2019, Abschnitte 1, 5.1.2, 5.2).

Kernanforderungen in eigenen Worten

  1. Die Grenzwerte kommen aus einer Analyse, nicht aus der Norm.

    Der Eigentümer prüft, wie Energiemanagement und Umgebungsparameter für die vorgesehenen IT-Geräte zusammenpassen, und leitet daraus die Grenzen für Zulufttemperatur, Feuchte und Verschmutzung ab. Rückfallwerte nennt die Norm nur, wenn kein Hersteller bekannt ist. Abschnitte 5.1.3 und 5.2.9.

  2. Der Rechnerraum ist der kritische Bereich.

    Die Zulufttemperatur wird mit Fühlern nahe der IT-Geräte überwacht, bei hoher Wärmebelastung mit zusätzlichen Fühlern gegen lokale Überhitzung. Außenluft wird gefiltert, gasförmige Verschmutzung soll gemessen werden. Abschnitt 5.2.9.

  3. Vier Verfügbarkeitsklassen, getrennt für Versorgung und Verteilung.

    Die Klassen reichen vom Einzelpfad über den Einzelpfad mit redundanten Geräten und die Mehrpfadlösung mit passivem Pfad bis zur fehlertoleranten Lösung mit zwei getrennt untergebrachten Teilsystemen. Jeder Pfad darf eine andere Technologie nutzen. Abschnitte 6.2.1 und 6.2.2.2 bis 6.2.2.9.

  4. Kühlung und Stromversorgung hängen zusammen.

    Für jede Klasse des Kühlsystems nennt die Norm die Klasse der Stromversorgung nach Teil 2‑2, die es speisen muss. Der Planer legt für jedes Element den Steckdosentyp fest: allgemeinstromversorgt, unterbrechungsfrei oder kurzzeitunterbrochen ersatzstromversorgt. Abschnitte 6.2.2.2 bis 6.2.2.9.

  5. USV-Bereiche werden nach eigener Klasse gekühlt.

    Liegt die USV nicht im Rechnerraum, braucht ihr Bereich ein Kühlsystem der passenden Klasse. Ab Klasse 3 darf ein einzelner Ausfall der Kühlung die USV nicht in Übertemperatur oder in den Bypass zwingen. Abschnitte 6.2.3.1 bis 6.2.3.4.

  6. Regelung dezentral, Messung nach Granularitätsniveau.

    Alle Geräte arbeiten eigenständig; der Ausfall einer zentralen Regelung darf den Betrieb nicht stören. Außenbedingungen werden immer gemessen, im Rechnerraum steigt die Zahl der Fühler mit dem bis zur Erfassung je Kaltgang. Abschnitte 6.4 und 8.2 bis 8.7.

Aus der Seminarpraxis: zwei Missverständnisse

„Je kälter der Rechnerraum, desto sicherer der Betrieb.“

Die Norm verlangt eine Analyse, die Energieverbrauch und Umgebungsparameter gegeneinander abwägt, und weist darauf hin, dass größere Toleranzen bei Temperatur und Feuchte Energie sparen. Aus der Seminarpraxis: Jede Erhöhung der zulässigen Zulufttemperatur verlängert in Deutschland die Zeit, in der ohne Kältemaschine gekühlt werden kann (Abschnitte 5.1.4, 5.2.9).

„Zwei Umluftkühlgeräte statt einem ergeben Klasse 2.“

Die Klasse beschreibt Versorgung und Verteilung getrennt und fragt nach Pfaden, nicht nur nach Geräten. Redundante Umluftkühlgeräte an einem Versorgungspfad sind eine Verteilung der Klasse 2, die Versorgung dahinter kann Klasse 1 bleiben. Erst Klasse 3 verlangt einen zweiten, passiven Pfad (Abschnitte 6.2.2.4 bis 6.2.2.7).

Wo Teil 2‑3 im Projekt greift

  • Planung

    Der Eigentümer erstellt die Analyse zu Energiemanagement und Umgebungsparametern und leitet daraus Klasse, Außenbedingungen, Modularität und Teillastverhalten der Kühlung ab (Abschnitt 5.1.3).

  • Ausschreibung

    Die Leistungsbeschreibung nennt Klasse je Teilsystem, Anschlusstyp je Element und Messkonzept nach Granularitätsniveau, statt Gerätezahlen vorzugeben.

  • Abnahme und Betrieb

    Der Ausfall einzelner Kühlpfade, der Übergang auf den passiven Pfad und die Notkühlung werden unter Last geprüft. Im Betrieb sind Sollwerte, Freikühlung und Änderungen an Versorgungspfaden als betriebliche Regelungen nach Teil 3‑1 dokumentiert.

Das schützt Sie vor einer Kühlung, die im Audit als Klasse 3 gilt, weil zwei Geräte im Raum stehen, aber am Einzelpfad hängt. Es erspart Ihnen Energiekosten aus Sollwerten, die niemand begründet hat.

Stand und Revision

Gültige Ausgabe

DIN EN 50600‑2‑3:2019‑08, deutsche Fassung der EN 50600‑2‑3:2019; ersetzt die Ausgabe 2014.

International

ISO/IEC 22237‑4:2021.

Revision
Entwurf, keine gültige Norm

prEN 50600‑2‑3:2026 beim CLC/TC 215 in Erarbeitung; Inhalt und Zeitplan liegen uns noch nicht vor. Bis zur Veröffentlichung gilt 2019. Gremium CLC/TC 215, national DKE/GK 719.

Stand geprüft

DIN EN 50600‑2‑3

Häufige Fragen

Temperatur, Flüssigkeitsströme, relative Luftfeuchte, Partikelüberwachung, Vibrationen und die physische Sicherung der Kühlsysteme in Rechenzentren, auf Basis der Klassifikationen aus DIN EN 50600‑1 (Abschnitt 1).

Nein. Die Grenzwerte ergeben sich aus einer Analyse des Eigentümers und den Herstellerangaben der IT-Geräte; Rückfallwerte gelten nur, wenn kein Hersteller bekannt ist (Abschnitte 5.1.3, 5.2.9).

Vier, jeweils getrennt für Kälteversorgung und Kälteverteilung: Einzelpfad, Einzelpfad mit Redundanz, Mehrpfad mit Instandsetzung im laufenden Betrieb und fehlertolerant mit zwei getrennten Teilsystemen (Abschnitt 6.2).

Die Norm nennt für jede Klasse der Kühlung die Klasse der Stromversorgung nach DIN EN 50600‑2‑2, die sie speisen muss, und verlangt, den Anschlusstyp jedes Elements festzulegen (Abschnitte 6.2.2.2 bis 6.2.2.9).

Ja, ein Entwurf prEN 50600‑2‑3:2026 ist beim CLC/TC 215 in Arbeit. Bis zur Veröffentlichung gilt die Ausgabe 2019 unverändert.

  • DIN EN 50600‑2‑3:2019‑08, Europäisches Vorwort, Abschnitte 1, 4, 5.1.2 bis 5.1.4, 5.2, 5.2.9, 6.1, 6.2.1, 6.2.2.2 bis 6.2.2.9, 6.2.3, 6.4, 8.2 bis 8.7
  • ISO/IEC 22237‑4:2021
  • prEN 50600‑2‑3:2026 (Entwurf, CLC/TC 215), Katalogeintrag abgerufen 2026‑09‑17
  • Seminarpraxis der DCE academy: Rechenzentrum – Allgemeine Grundlagen (Durchführung April 2026), Rechenzentrum Führerschein (Durchführung Januar 2026), Planen und Realisieren eines Rechenzentrums (Durchführung November 2025), Deep Dive – Energieversorgung & Klimatisierung (Durchführung Dezember 2025)

Glossarbegriffe

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