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DIN EN 50600‑1VDE 0801‑600‑1

Allgemeine Konzepte

Die DIN EN 50600‑1 ist der Teil, den jeder andere Teil der Reihe voraussetzt. Sie legt fest, wie ein Rechenzentrum aus Sicht der Norm aufgebaut ist, wie Risiken bewertet werden und nach welchen drei Kriterien seine Infrastrukturen eingestuft werden: Verfügbarkeit, physische Sicherung und .

Gültige Ausgabe 2019‑08 · Überarbeitung in Arbeit

Worum es geht

Teil 1 liefert die Begriffe, die Referenzmodelle und das Klassifikationssystem, auf die sich alle Auslegungsteile der Reihe beziehen. Jede Norm zu Gebäude, Stromversorgung, Klimatisierung, Verkabelung oder Sicherung fragt zuerst: Welche Klassen hat der Eigentümer gewählt?

Die Norm gilt für alle Rechenzentren unabhängig von Größe und Bauform, vom Serverraum bis zum Colocation-Standort, und richtet sich an Eigentümer, Betreiber, Planer, Errichter, Auditoren und Instandhalter. Nicht behandelt werden die Auswahl von IT-Geräten und Software, die Verfügbarkeitsanalyse über mehrere Standorte sowie Sicherheits- und EMV-Anforderungen (DIN EN 50600‑1:2019, Einleitung und Abschnitt 1).

Kernanforderungen in eigenen Worten

  1. Konformität beginnt mit der Risikoanalyse.

    Eine Auslegung entspricht Teil 1 nur, wenn eine vorliegt und daraus , und abgeleitet sind. Abschnitte 4 und 5.1.

  2. Risiko ist Auswirkung mal Eintrittswahrscheinlichkeit.

    Beides wird in vier Stufen bewertet und in einer Matrix dargestellt; externe Bedrohungen des Standorts und die Kosten je Ausfall gehören dazu. Ein Verfahren schreibt die Norm nicht vor. Abschnitt 5.3.

  3. Vier Verfügbarkeitsklassen, je Gewerk gewählt.

    Stromversorgung, Klimatisierung und Verkabelung werden einzeln in Klasse 1 bis 4 eingestuft, vom Einzelpfad bis fehlertolerant. Das Rechenzentrum erreicht eine Klasse erst, wenn jedes Gewerk sie erfüllt. Abschnitt 7.2.2.

  4. Keine Prozentwerte.

    Die Norm beschreibt Struktur und Redundanz, keine Verfügbarkeit in Neunern hinter dem Komma, weil ein Stromausfall von einer Sekunde andere Folgen hat als Minuten ohne Kühlung. Abschnitt 5.1 und Anhang A.

  5. Schutzklassen je Bereich und Versorgungspfad.

    Jeder Bereich erhält eine Schutzklasse gegen unbefugten Zugang, Einbruch sowie interne und externe Umgebungsereignisse. Die konkreten Anforderungen stehen in den Teilen 2‑1 bis 2‑5. Abschnitt 7.3.

  6. Messbarkeit wird vor der Planung festgelegt.

    Der Eigentümer wählt eines von drei Granularitätsniveaus, vom gesamten Rechenzentrum bis zum einzelnen System. Daraus folgen die Messpunkte der Auslegungsteile. Abschnitt 7.4.1.

Aus der Seminarpraxis: zwei Missverständnisse

„Verfügbarkeitsklasse 3 ist dasselbe wie Tier III.“

Beide Systeme sagen Ähnliches über Redundanz. Die Norm beschreibt aber Ergebnisse und lässt die technische Lösung offen; Kriterienkataloge einzelner Zertifizierer arbeiten mit Einzelkriterien. Ein Nachweis nach EN 50600 braucht die Risikoanalyse als Begründung, nicht nur die Komponentenliste.

„Die Risikoanalyse kann man sich sparen, wenn man gleich Klasse 3 baut.“

In Projekten begegnet uns häufig, dass die Klasse feststeht, bevor jemand das Geschäftsrisiko bewertet hat. Die Norm macht die Analyse zur Konformitätsbedingung: Aus ihr folgen Klasse, Redundanz je Gewerk, Schutzklassen und Messkonzept.

Wo Teil 1 im Projekt greift

  • Strategiephase

    Eigentümer und Planer bewerten das Geschäftsrisiko und leiten Klassen und Messkonzept ab. Diese Entscheidungen bestimmen die Investition für die gesamte Lebensdauer.

  • Ausschreibung

    Die Leistungsbeschreibung nennt die Klassen und beschreibt funktional, was die Infrastruktur leisten muss, statt eine Technik vorzugeben.

  • Audit und Vermietung

    Der Betreiber belegt gegenüber Kunden, Versicherern oder Prüfern, welche Klasse sein Rechenzentrum tatsächlich erreicht.

Das schützt Sie vor einer Klasse, die das Geschäftsrisiko nicht deckt oder Redundanz finanziert, die niemand braucht. Der Planungsprozess der Norm sieht diese Bewertung vor der Ausführungsplanung vor (Abschnitt 8).

Stand und Revision

Gültige Ausgabe

DIN EN 50600‑1:2019‑08, deutsche Fassung der EN 50600‑1:2019; ersetzt die Ausgabe 2012.

International

ISO/IEC 22237‑1:2021.

Revision
Entwurf, keine gültige Norm

50600-1:2026 als Umfrageentwurf, Einspruchsfrist April 2026, weiterer Verfahrensstand nicht bekannt. Bis zur Veröffentlichung gilt 2019. Gremium , national DKE/GK 719.

Stand geprüft

DIN EN 50600‑1

Häufige Fragen

Nein, sie ist eine europäische Norm und keine Rechtsvorschrift. Verbindlich wird sie über Verträge, Leistungsbeschreibungen und Kriterienkataloge, und sie gilt als anerkannte Regel der Technik für Rechenzentren.

Eine qualitative Einstufung der Infrastruktur in vier Klassen, von Einzelpfad bis fehlertolerant. Sie beschreibt, welche Fehler und Instandhaltungen Stromversorgung, Klimatisierung und Verkabelung ohne Lastabschaltung überstehen müssen (Abschnitt 7.2).

Ja, ohne sie ist keine Konformität mit Teil 1 möglich. Aus ihr werden Verfügbarkeitsklasse, Schutzklassen und Granularitätsniveau abgeleitet (Abschnitte 4 und 5).

Ja, für alle Rechenzentren unabhängig von Größe und Bauform. Ein kleiner Serverraum darf Funktionen in einem Raum vereinen, muss aber ebenso klassifiziert werden (Abschnitt 6.2).

Ja, ein Entwurf prEN 50600‑1:2026 lag bis April 2026 im europäischen Umfrageverfahren. Bis zur Veröffentlichung gilt die Ausgabe 2019 unverändert.

  • DIN EN 50600‑1:2019‑08, Einleitung, Abschnitte 1, 4, 5.1, 5.3, 6.2, 7.1 bis 7.4, 8.1, Anhang A, NA.2
  • ISO/IEC 22237‑1:2021
  • prEN 50600‑1:2026 (Umfrageentwurf, CLC/TC 215), Katalogeintrag abgerufen 2026‑09‑17
  • Seminarpraxis der DCE academy: Rechenzentrum – Allgemeine Grundlagen (Durchführung April 2026), Planen und Realisieren eines Rechenzentrums (Durchführung November 2025)

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