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DIN EN 50600‑4‑1VDE 0801‑600‑4‑1

Überblick und allgemeine Anforderungen an Leistungskennzahlen

Die DIN EN 50600‑4‑1 legt fest, was eine der Reihe EN 50600‑4 leisten muss, wie ihre beschrieben werden und wofür sie verwendet werden darf. Jede Kennzahlnorm der Reihe, von der PUE bis zur Wasserverwendung, setzt diesen Teil voraus.

Gültige Ausgabe 2017‑06

Worum es geht

Teil 4‑1 gibt den Kennzahlnormen eine gemeinsame Struktur, gemeinsame Begriffe, Regeln für Bereichsgrenzen sowie gemeinsame Anforderungen und Ziele. Er richtet sich an Rechenzentrumsmanager, Facility-Manager, IKT-Manager und Generalunternehmer, die Ressourcenverbrauch messen, berichten und verbessern wollen.

Die Norm legt weder Grenzwerte noch Zielvorgaben fest und beschreibt keine Zusammenfassung einzelner Kennzahlen zu einem Gesamtwert. Nicht behandelt werden die Auswahl von IT-Geräten, Telekommunikationseinrichtungen und Software (DIN EN 50600‑4‑1:2017, Einleitung und Abschnitt 1).

Kernanforderungen in eigenen Worten

  1. Es gibt keine universelle Kennzahl.

    Weil Rechenzentren sich in Art, Größe, Zweck und Lage unterscheiden, definiert die Reihe einen Satz von Kennzahlen, von denen jede einen Aspekt der Ressourceneffektivität misst. Abschnitt 5.1.

  2. Vier gemeinsame Ziele.

    Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen minimieren, die IT-Last effektiv nutzen, ungenutzte Ressourcen wie Abwärme wiederverwenden und erneuerbare Energien einsetzen. Jede Kennzahl soll den Fortschritt einer einzelnen Einrichtung messbar machen und Investitionen begründen. Abschnitt 5.2.

  3. Aufnahme nur bei Neutralität.

    Eine Kennzahl der Reihe muss für alle Arten und Größen von Rechenzentren gelten, technologie- und geografieneutral sein und in jedem Entwicklungsstadium anwendbar bleiben, auch bei Teillast. Abschnitte 4, 5.2, 5.3.2 und 5.3.3.

  4. Jede Kennzahl definiert ihre Messregeln selbst.

    Formel, einbezogene Infrastruktur, Schnittstellen, Messpunkte, Bewertungszeitraum, Bedingungen, Ein- und Ausschlüsse sowie Klassifizierungen sind je Kennzahl festgelegt; kontinuierliche Messung wird empfohlen. Abschnitte 5.3.4 bis 5.3.10.

  5. Die Bereichsgrenze gehört zur Kennzahl.

    Sie beschreibt Perimeter, Bereiche und enthaltene Geräte, wird als Fläche oder elektrische Last angegeben und muss bei jeder Berichterstattung genannt werden. Ändert sich die Grenze, ist die Kennzahl neu zu bewerten; Teilbereiche wie die Kühlanlage dürfen eigene Grenzen haben. Abschnitt 6.

  6. Nicht addieren, nicht vergleichen.

    Kennzahlen werden als Zahlenwert mit Einheit dargestellt, gern als Zeitverlauf. Sie sind nicht dafür vorgesehen, zu einer Gesamtkennzahl zusammengefasst oder für den Vergleich zweier Rechenzentren herangezogen zu werden. Abschnitt 5.5 und Anhang A.

Aus der Seminarpraxis: zwei Missverständnisse

„Das Rechenzentrum mit der besseren PUE ist das effizientere.“

Die Norm rät vom Vergleich zweier Rechenzentren ab, weil Verfügbarkeitsvorgaben und Standort das Ergebnis prägen: Redundante Stromversorgung senkt den Wirkungsgrad, warme Außenluft schwächt die freie Kühlung. In der Seminarpraxis heißt das: Ein Vergleich taugt nur, wenn Alter, Größe, Klasse und Messort mit auf dem Tisch liegen (Abschnitt 5.5, Anhang A).

„Für den Bericht reicht die Zahl.“

Ohne Bereichsgrenze, Zeitraum und Klassifizierung ist ein Kennzahlwert nicht interpretierbar. In Projekten begegnet uns häufig, dass die Systemgrenze nie festgelegt wurde und der Wert nach einer Erweiterung unverändert weiterläuft; die Norm verlangt dann eine Neubewertung (Abschnitte 5.3.6, 6.2).

Wo Teil 4‑1 im Projekt greift

  • Planung

    Das Messkonzept legt die Bereichsgrenze am Übergabepunkt des Energieversorgers fest und setzt die Messpunkte so, dass jede Kennzahl der Reihe später berechenbar ist.

  • Berichterstattung

    Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 verlangt PUE, WUE, ERF und REF nach den Methoden der Reihe EN 50600‑4; das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nennt in Anlage 3 die Teile 4‑2, 4‑3, 4‑6, 4‑7 und 4‑9.

  • Betrieb

    Kennzahlen zeigen den Verlauf einer Einrichtung und dienen dem Vergleich von Verbesserungsoptionen, nicht der Rangliste.

Das schützt Sie vor einem Wert im Register, der ohne Bereichsgrenze und Zeitraum im Audit angreifbar ist (Abschnitt 6.2, Anhang A.1).

Stand und Revision

Gültige Ausgabe

DIN EN 50600‑4‑1:2017‑06, deutsche Fassung der EN 50600‑4‑1:2016, von CENELEC am 10. Oktober 2016 angenommen.

International

ISO/IEC 30134‑1:2016; die europäische Norm baut darauf auf, ist aber nicht identisch.

Revision

keine laufende Revision bekannt. Gremium CLC/TC 215, national DKE/GK 719.

Stand geprüft

DIN EN 50600‑4‑1

Häufige Fragen

Die gemeinsamen Anforderungen an alle Leistungskennzahlen der Reihe EN 50600‑4: Struktur, Begriffe, Bereichsgrenzen, Ziele und Regeln für die Verwendung. Die einzelnen Kennzahlen stehen in den Teilen 4‑2 bis 4‑9 (Abschnitt 1).

PUE (Teil 4‑2), REF (4‑3), ERF (4‑6), CER (4‑7), CUE (4‑8) und WUE (4‑9). Kennzahlen für Resilienz stehen in der Vornorm CLC/TS 50600‑4‑31.

Nein, die Reihe definiert Kennzahlen, aber keine Ziel- oder Grenzwerte. Verbindliche Werte stammen aus Gesetzen wie dem EnEfG (Einleitung).

Nein, die Norm sieht Kennzahlen nicht für Teilkombinationen oder eine Gesamtkennzahl vor und rät ausdrücklich davon ab (Abschnitt 5.5).

Der Perimeter mit den enthaltenen Bereichen und Geräten, der festlegt, welche Energie- und Ressourcenströme in eine Kennzahl eingehen. Typisch ist der Übergabepunkt des Energieversorgers; die Grenze wird mit jedem Wert berichtet (Abschnitt 6).

  • DIN EN 50600‑4‑1:2017‑06, Einleitung, Nationales Vorwort, Abschnitte 1, 3.1, 4, 5.1 bis 5.5, 6.1, 6.2, 7, Anhang A
  • ISO/IEC 30134‑1:2016
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 der Kommission vom 14. März 2024, Anhang III
  • Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (EnEfG) vom 13. November 2023, Anlage 3
  • Seminarpraxis der DCE academy: Rechenzentrum – Allgemeine Grundlagen (Durchführung April 2026), Planen und Realisieren eines Rechenzentrums (Durchführung November 2025), Nachhaltigkeit & Effizienz im Rechenzentrum (Durchführung November 2025)

Glossarbegriffe

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